| Suchanfrage: | Land: China |
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| Datenbank: | Recht |
| Titel: | VR Chinas Hauptstadt stärkt Position für regionale Firmenzentralen |
| Datum: | 25.08.2009 |
| Land: | China |
| Produktkategorie: | Artikel |
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Köln (gtai) - Der Wettlauf um regionale Hauptquartiere multinationaler Unternehmen in der VR China geht in eine neue Runde. Die chinesische Hauptstadt hat im Frühjahr 2009 neue Verordnungen mit Anreizen erlassen, um die Ansiedlung attraktiver zu machen. Beijing hat dabei die Bedeutung weicher Standortfaktoren für die Entscheidung, wohin multinationale Unternehmen ihre Topmanager schicken, erkannt. Derzeit sind nach offiziellen Angaben 121 regionale Zentralen in der Stadt angesiedelt.
Die Hauptstadt der VR China Beijing stärkt seine Position als Standort für regionale Firmenzentralen im innerchinesischen Wettkampf mit Shanghai und der Sonderverwaltungsregion Hongkong. Dazu wurden im Mai und Juni 2009 neue Verordnungen erlassen, die rückwirkend ab dem 1.1.09 gelten.
Beijing hatte als erste chinesische Stadt bereits 1999 Regeln über einer bevorzugte Behandlung der umworbenen Firmenzentralen erlassen. Nachdem Shanghai sich im Juli 2008 mit aktualisierten Anreizvorschriften neu positioniert hatte, musste nun nachgelegt werden. Die Bedeutung der Firmenzentralen geht dabei über das zugewonnene Prestige hinaus: Nach Angaben des Ministry of Commerce (Mofcom) haben sie nur einen Anteil von 1% der Unternehmen mit ausländischem Kapitalanteil in Beijing, tragen aber 20% zum Steuereinkommen aus dieser Gruppe bei.
Die Kriterien, um sich zu qualifizieren, wurden in den "Provisions for Encouraging the Establishment of Regional Headquarters in Beijing by Multinational Corporations" gesenkt und sind flexibler als in den Vorgängervorschriften. Definiert wird ein regionales Hauptquartier als die alleinige Institution, die Zweigstellen verwaltet und diesen Dienstleistungen in verschiedenen Regionen Chinas zur Verfügung stellt. Die Unternehmungen der ausländischen Muttergesellschaft müssen in China ein aggregiertes registriertes Kapital von mindestens 100 Mio. Renminbi Yuan (RMB; rund 14,6 Mio. US$; 1 US$ = 6,84 RMB) haben, die Muttergesellschaft selbst braucht weltweit Assets von mindestens 400 Mio. US$. Unter anderem können (nach anderen Regeln errichtete) Holdings, oder Investment Management Companies, die sich in Beijing ansiedeln, als regionales Hauptquartier anerkannt werden. Möglich ist dies auch für bereits existierende Gesellschaften, soweit sie erst jetzt die geforderten Schwellen erreichen. Das registrierte Kapital der Firmenzentrale muss dabei mindestens 2 Mio. US$ betragen.
Beijing legt Wert auf Attraktivität für Großkonzerne. Ausdrücklich wird für "bekannte" multinationale Unternehmen die Erweiterung der Kriterien in Aussicht gestellt. Diese in den Ausführungsvorschriften vom 24.6.09 eröffnete Flexibilität wird leider auf der anderen Seite durch Unklarheit konterkariert. So legen diese neueren Regeln ein registriertes Gesamtkapital in China von 10 Mio. US$ fest, was nicht den in den Provisions genannten 100 Mio. RMB entspricht. Welche Summe nun Anwendung findet, bleibt unklar, im Zweifelsfall der höhere Betrag. Unabhängig vom gesamten in der Volksrepublik verwalteten registrierten Kapital können jedenfalls Zentralen die sechs oder mehr Gesellschaften in China oder im Ausland verwalten die Unterstützungen beantragen. Beijing zielt also ausdrücklich auch auf die Asienzentralen großer internationaler Unternehmen.
Die Hauptquartiere haben Anrecht auf finanzielle Unterstützung von insgesamt bis zu 10 Mio. RMB, die auf drei Jahre verteilt gezahlt wird. Die genauen Regeln finden sich sehr detailliert in den Ausführungsvorschriften. Für die Büromiete (Mietdauer über drei Jahre) kann ein Zuschuss, der 30% der Miete im ersten Jahr entspricht, gewährt werden; diese kommen auch für die Forschungs- und Entwicklungszentren der Gesellschaft in Frage. Für selbsterrichtete oder erworbene Räumlichkeiten sind bis zu 1.000 RMB pro qm erhältlich, bei einer Fläche von maximal 5.000 qm. Diese Zuschüsse sollen zunächst versuchsweise im Chaoyang Distrikt eingeführt werden. Der größte Bezirk in Beijing ist bereits jetzt Sitz vieler Unternehmensniederlassungen oder China Hauptquartiere und enthält sowohl den Beijing Central Business District als auch das Diplomatenviertel.
Im Vergleich zu den im Juli 2008 von Shanghai verkündeten Regelungen für regionale Firmenzentralen (Durchführungsbestimmungen von Dezember 2008) sind die Beijinger Vorschriften detaillierter und stellen höhere Förderungsbeträge in Aussicht. Eine Verbesserung gegenüber den alten Regeln der Hauptstadt ist die Erweiterung des Geschäftsumfangs. So dürfen sie unter anderem Im- und Export betreiben, Distribution und Logistikdienstleistungen innerhalb Chinas durchführen sowie Dienstleistungen wie zum Beispiel Marketing oder Mitarbeitertraining erbringen. Besonders begrüßt wird von Fachkreisen die Möglichkeit, die problematische Verwaltung von ausländischen Devisenangelegenheiten zentralisiert vornehmen zu können. Zum Teil stehen hier jedoch noch Pilotprojekte aus, zum Beispiel zu Darlehen der Gesellschaft ins Ausland.
Auch dem Führungspersonal soll der Aufenthalt in Chinas Hauptstadt schmackhaft gemacht werden. Leitende Angestellte können demzufolge leichter Wohnungseigentum erwerben oder eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Weiterhin sollen diesen und technischem Personal zahlreiche Vorzüge bei der Ausstellung von Mehrfach-Visa gewährt werden und sie können bei dringenden Terminen sogar ohne vorherige Visumbeantragung einreisen. Ein Manager darf sich darüber hinaus auf einen steuerfreien Bonus der Stadtregierung freuen, zählt das Hauptquartier zu den zehn mit den höchsten Steigerungen beim Steueraufkommen.
Weitere Regeln sollen die Lebensumstände für Manager und ihre Angehörigen verbessern. So sind lokale Regierungsangestellte angehalten, die Suche von Ausbildungs- und Betreuungsplätzen für Kinder "wohlwollend" zu unterstützen. Beijing hat die Bedeutung dieser "weichen" Faktoren im Standortwettstreit erkannt und darauf reagiert.
Nach offiziellen Angaben sind derzeit 121 regionale Firmenzentralen von ausländischen Unternehmen in Beijing niedergelassen, wobei sich die Mehrheit aus den Fortune 500 rekrutiert. Weitere 41 Gesellschaften haben vom Mofcom die Genehmigung erhalten, ein Hauptquartier einzurichten.
Die Vorschriften vom 21.5.09 sind auf Chinesisch abrufbar unter: http://www.bjmbc.gov.cn/web2/fcsArticleDetail.jsp?article_id=12462564950001&column_id=10897714320001 die Ausführungsbestimmungen vom 24.6.09 unter: http://www.bjmbc.gov.cn/web2/fcsArticleDetail.jsp?article_id=12462569990001
(H.G.)

