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Rechtsbericht Türkei Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichtsbarkeit in der Türkei

Der türkische Gesetzgeber hat einen Schritt zum Ausbau der justiziellen Infrastruktur unternommen und das Zentrum für Schiedswesen in Istanbul gegründet.

Von Sherif Rohayem, Jakob Kemmer

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 27. Januar 2015 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Februar 2022.


Seit Jahren verlagern sich Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Einschlag immer mehr von den nationalen Gerichten zu Schiedsgerichten. Infolge dieser Entwicklung gibt es seit 2015 in der Türkei das Zentrum für Schiedswesen (Istanbul Tahkim MerkeziIstanbul Arbitration Center – IAC). Das Gesetz Nr. 6570 bereitet die Rechtsgrundlage für das IAC.

Zuständig für nationale und internationale Schiedsverfahren (Art. 12 Gesetz Nr. 6570) sowie als Austragungsort für Veranstaltungen rund um das Thema Schiedswesen soll das IAC die Attraktivität der Türkei als Standort für Schiedsgerichtsbarkeit und damit als Standort für Auslandsinvestitionen fördern.

Neben der Gründung des IAC regelt das neue Gesetz auch dessen Verfassung (Organisation und Besetzung). Eine Schiedsgerichtsordnung enthält das Gesetz Nr. 6570 nicht. Ausgestattet mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 2 Gesetz Nr. 6570) und Selbstverwaltungskompetenzen (Art. 5 Gesetz Nr. 6570) hat das IAC in eigener Zuständigkeit eine Schiedsgerichtsordnung erlassen. In diesem Zusammenhang hebt sich das IAC allerdings eher weniger von anderen Schiedszentren ab. Den Ausschlag für die Entscheidung zugunsten eines bestimmten Schiedsgerichts geben vielmehr Faktoren wie unter anderem die Anerkennungs- und Vollstreckungsfreundlichkeit von Schiedsurteilen durch die nationalen Gerichte und die Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die staatliche Unabhängigkeit eines Schiedsgerichts. Entscheiden sich ausländische Parteien doch gerade wegen dem höheren Maß an Unabhängigkeit für den vergleichsweise kostspieligen Weg alternativer Streitschlichtung durch Schiedsgerichte. 

Der Verband der türkischen Kammern für Warenverkehr (Turkiye Odalar ve Borsalar Birligi) sowie die Handelskammer in Istanbul (Istanbul Ticaret Odasi) sind zur Zeit die wichtigsten Organisationen auf dem Gebiet der (internationalen) Schiedsgerichtsbarkeit in der Türkei. Es handelt sich bei diesen Organisationen um Körperschaften des öffentlichen Rechts; trotz ihres Charakters als Selbstverwaltungskörperschaften weisen sie eine gewisse Staatsnähe auf. Das IAC hebt sich insofern von diesen Organisationen ab, als es eine Körperschaft des Privatrechts ist, Art. 2 Gesetz Nr. 6570.

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