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Rechtsmeldung | Afrika | Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Staaten Afrikas

Es gibt 54 Länder in Afrika, doch nur mit 13 davon hat Deutschland bislang ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Von Helge Freyer | Bonn

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 03. September 2018 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im August 2022.


Zweck eines DBA zwischen zwei Staaten ist es - wie der Name schon nahelegt -, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Erzielt eine natürliche oder juristische Person eines Landes ausländische Einkünfte, so soll sie nicht sowohl im Wohnsitz-/Sitzstaat (Ansässigkeitsstaat) als auch im Land der Einkunftserzielung (Quellenstaat) der Besteuerung unterliegen.

Doppelbesteuerungsabkommen basieren in der Regel auf dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen (OECD-Model Tax Convention on Income and on Capital).

Mit folgenden Ländern auf dem afrikanischen Kontinent hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen:

In Verhandlung über ein erstmaliges Abkommen ist Deutschland darüber hinaus mit:

  • Angola

  • Äthiopien
  • Benin
  • Botsuana
  • Burkina Faso
  • Nigeria
  • Ruanda
  • Senegal

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