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Zolltarif, Einfuhrzoll

Die Zollnomenklaturen

"HS Nomenklatur" - eine internationale Nomenklatur für den Außenhandel im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik unter der Schirmherrschaft der Weltzollorganisation (WZO)

Harmonisiertes System (HS)

Das HS stellt ein Warenverzeichnis dar, welches auf einem sechsstelligen Code basiert. Dieses zum 1. Januar 2017 aktualisierte Warenverzeichnis umfasst 21 Abschnitte, 97 Kapitel (Kapitel 77 derzeit nicht belegt) und 1222 Positionen, wobei die vierstelligen Positionen wiederum in 5387 sechsstellige Unterpositionen aufgeteilt sind. Das HS wird in regelmäßigen Intervallen (5-6 Jahre) an den aktuellen Stand der Technik angepasst, zuletzt am 1. Januar 2017 (HS 2017). Zum 1. Januar 2022 soll die neue Ausgabe des Harmonisierten Systems in Kraft treten. 

Das HS wurde mit dem "Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" vom 14. Juni 1983 eingeführt. Die Europäische Union ist neben den einzelnen Mitgliedstaaten Vertragspartei des HS-Übereinkommens. Insgesamt liegt die Zahl der Vertragsparteien derzeit bei 157 (Stand: 27. Februar 2019). Angewendet wird es von derzeit 211 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen.

Kombinierte Nomenklatur (KN)

Die Kombinierte Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaft baut auf dem sechsstelligen Code des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren auf. Die Warenbezeichnung wird über die Positionen (4 Stellen) und Unterpositionen (6 Stellen) des Harmonisierten Systems hinaus um die gemeinschaftlichen Unterteilungen auf acht Stellen erweitert, wenn ihnen ein Zollsatz zugeordnet ist. Bei Ausfuhrabfertigungen (EU) sind die Waren mit dieser achtstelligen Nummer ("Warennummer") anzumelden. Bei Einfuhrabfertigungen können auf der Basis der achtstelligen Nummer außenwirtschaftsrechtliche Tatbestände wie Einfuhrgenehmigungspflichten oder Überwachungsverfahren sowie nationale Verbote und Beschränkungen zugewiesen werden.

Die jeweils gültige Kombinierte Nomenklatur wird jährlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Als Grundlage für die Zolltarife wird die Kombinierte Nomenklatur auch von bestimmten Staaten angewendet, mit denen die EU bilaterale Handelsabkommen geschlossen hat, namentlich die südosteuropäischen Staaten sowie die Türkei.

TARIC

Die Unterpositionen des TARIC werden durch die neunte und zehnte Stelle der Codenummer gekennzeichnet. Sie bilden zusammen mit der achtstelligen Nummer der Kombinierten Nomenklatur die zehnstellige TARIC-Codenummer. Bei Einfuhrabfertigungen in die EU können auf der Basis der zehnstelligen Nummer Maßnahmen, wie zum Beispiel bestehende Antidumpingregelungen oder Zollaussetzungen und Zollkontingente zugeordnet werden.

Sonstige Nomenklaturen

Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Nomenklatur des deutschen Elektronischen Zolltarifs (EZT) handeln. Die zehnstellige Codenummer des TARIC ist für die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich und kann von diesen für nationale Zwecke nur ergänzt, nicht aber geändert werden. Nationale Verschlüsselungen, wie zum Beispiel für Umsatzsteuerzwecke werden daher in der elften Stelle vorgenommen. Waren sind bei der Einfuhrabfertigung mit dieser Nummer anzumelden.

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