US-Exportkontrolle
Die Vereinigten Staaten von Amerika bejahen ihre Zuständigkeit für Kontrollen von US-Waren, Technologie und Software im Handelsverkehr weltweit. Der Anwendungsbereich der US-amerikanischen Exportkontrollen erstreckt sich damit insbesondere auf fast alle US-Güter in Deutschland und deren Wiederausfuhr in einen Drittstaat sowie auf deutsche Produkte mit kontrollierten amerikanischen Bestandteilen (meist gilt ein Prozentsatz) oder integriertem amerikanischen Know-how. Anders als die Bundesrepublik kennen die USA das Prinzip der unilateralen Wirtschaftssanktionen und haben hiervon in den vergangenen Jahren immer häufiger Gebrauch gemacht. Die US-Embargobestimmungen können dabei als Individual- oder Länderembargos für deutsche Unternehmen Bedeutung entfalten, insbesondere bei Transaktionen mit Beteiligung der USA, Gütern mit US-Ursprung und/oder US-Personen weltweit.
Weiterführende Informationen: