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Zollmeldung EFTA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

EFTA-Staaten/Ecuador – Neues Freihandelsabkommen unterzeichnet

Bonn (GTAI) – Das Freihandelsabkommen zwischen Ecuador und den EFTA-Staaten Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island wurde am 25. Juni 2018 unterzeichnet. Für Industrieprodukte ist eine vollständige Abschaffung von Zöllen seitens der EFTA-Staaten vorgesehen, während Ecuador Zölle schrittweise abschaffen oder absenken wird. Die Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse werden gesenkt.

Da der Ratifizierungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, steht das Datum des Inkrafttretens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Ursprungsregeln

  • Die Ursprungsregeln finden sich in Anhang I

  • Ursprungskumulation ist zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador möglich (Art. 6, Anhang I)

  • Als Ursprungsnachweis (Art. 15, Anhang I) sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sowie eine Ursprungserklärung auf einem Handelspapier gemäß Art. 15 i.V.m. Art. 19, Anhang I gültig.

Zollabbau

Der Zollabbau erfolgt asymmetrisch:

  • Die Zölle werden seitens der EFTA-Staaten in einem Schritt gesenkt (Island: Anhang III, Norwegen: Anhang IV, Schweiz: Anhang V).  

  • Der Zollabbau seitens Ecuadors erfolgt schrittweise (siehe Anhang II)

Einzelheiten zum Abkommen finden Sie auf der Internetseite der EFTA:
Freihandelsabkommen EFTA-Ecuador

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