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Zollmeldung EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

EU – Zusatzzölle auf Waren aus den USA treten am 22. Juni 2018 in Kraft

Bonn (GTAI) – Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass die Zölle auf Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika ab dem 22. Juni 2018 gelten werden.

Die Kommission teilte mit, dass die hierfür erforderliche Koordination mit den Mitgliedstaaten abgeschlossen ist. Die notwendige Notifizierung der Welthandelsorganisation (WTO) war bereits am Mitte Mai 2018 erfolgt (siehe hierzu unsere Meldung vom 22. Mai 2018).

Die Gegenmaßnahmen werden in zwei Schritten eingeführt:

Zunächst werden Zölle in Höhe von 10 beziehungsweise 25 Prozent auf die Einfuhren bestimmter Waren erhoben (siehe Anhang I der Verordnung Durchführungsverordnung (EU) 2018/886).

In einem zweiten Schritt können ab dem 23. März 2021 – oder zu einem früheren Zeitpunkt in Folge einer Entscheidung der WTO – weitere Zölle von bis zu 10, 25, 35 oder 50 Prozent, abhängig von der jeweiligen Ware, eingeführt werden (siehe Anhang II der Verordnung Durchführungsverordnung (EU) 2018/886).

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

  • Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. Juni 2018
  • Schreiben an die WTO mit der Liste der betroffenen Waren
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 der Kommission vom 20. Juni 2018 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724; ABl. L 158 vom 21. Juni 2018, S. 5.
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