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Zollmeldung Indien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Indien - Zollerhöhungen für bestimmte langlebige Konsumgüter

Bonn (GTAI) –  Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification Customs 67/2018) mit Wirkung vom 27.9.18 die Einfuhrzollsätze (Basic Customs Duty – BCD) für als „nicht wesentlich oder Luxuswaren“ erachtete Importerzeugnisse erhöht. Betroffen sind unter anderem bestimmte Haushalts-Kunststoffwaren, PKW-Radialreifen, Schuhe, Koffer und Ledertaschen sowie bestimmte Elektro-Haushaltsgroßgeräte: 

 

 

Zolltarifposition (HS)

Warenbezeichnung

alter Zollsatz

neuer Zollsatz

3922, 3923, 3924, 3926

Kunststoffwaren

10%

15%

4011 10 10

Radialreifen

10%

15%

4202

Koffer, Taschen

10%

15%

6401, 6402, 6403, 6404, 6405

Schuhe

20%

25%

7113, 7114

Schmuck-, Gold- und Silberschmiedewaren

15%

20%

8414 30, 8414 80 11

Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art; Gaskompressoren von der für Klimageräte verwendeten Art

7,5%

10%

8415 10, 8415 20, 8415 81, 8415 82, 8415 83

Klimageräte

10%

20%

8418 10 90, 8418 21 90, 8418 29

Kühl- und Gefrierschränke

10%

20%

8450 11, 8450 12, 8450 19

Waschmaschinen

10%

20%

8518 29

Lautsprecher

10%

15%

 

Quelle: Notifications Customs 67 und 69/2018 vom 26.9.2018

 

Zentrale Verwaltung für indirekte Steuern und Zölle: http://www.cbic.gov.in

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