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Zollmeldung Kanada Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Kanada erhebt Schutzzölle auf Stahlprodukte

Bonn (GTAI) – Die kanadische Regierung wird ab dem 25. Oktober 2018 für insgesamt 200 Tage einen vorläufigen Schutzzoll von 25 Prozent auf Stahlprodukte aus sämtlichen Ländern erheben. Die Maßnahme soll kanadische Stahlhersteller vor einer Umleitung ausländischer Stahllieferungen schützen. Die Maßnahme betrifft sieben Produktkategorien (Grobbleche, Betonstahl, Rohre aus Stahl, Bandblech, bandlackierten Stahl, Edelstahldraht und Walzdraht) der HS-Codes 7208, 7211, 7213, 7214, 7223, 7225, 7226, 7227, 7304, 7305 und 7306. Bislang waren die betroffenen Produkte in Kanada zollfrei.

Für jede Produktkategorie gelten Zollkontingente. Innerhalb dieser Kontingente können betroffene Produkte ohne Erhebung des Schutzzolls eingeführt werden. Dabei kann jedes Ursprungsland nur einen bestimmten Anteil am Gesamtkontingent ausschöpfen. Die Gesamtmenge jedes Kontingentes ist auf vier Zeiträume von jeweils 50 Tagen aufgeteilt (25. Oktober bis 13. Dezember 2018, 14. Dezember 2018 bis 1. Februar 2019, 2. Februar bis 23. März 2019, 24. März bis 12. Mai 2019). Erst wenn die Menge für den jeweiligen Zeitraum ausgeschöpft ist, gilt der Schutzzoll. Wird die Menge nicht vollständig ausgeschöpft, geht das Restvolumen auf den nächsten Zeitraum über. Eine genaue Übersicht zur Aufteilung und den Anteilen jedes einzelnen Landes am Gesamtkontingent für jede Produktkategorie hat das kanadische Außenministerium (Global Affairs) veröffentlicht.

Die Kontingente werden anhand von spezifischen Einfuhrgenehmigungen (shipment-specific import permits) verwaltet. Diese Einfuhrgenehmigungen haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Für Sendungen außerhalb der Kontingente gilt der Schutzzoll. Sie sind mit einer allgemeinen Einfuhrgenehmigung (General Import Permit 80/81) zur Einfuhr anzumelden.   

Das kanadische Finanzministerium (Department of Finance) hat die Warenbeschreibungen und die zehnstelligen Unterpositionen der betroffenen Produkte in einer Hintergrunddarstellung veröffentlicht.     

Das internationale Handelsgericht Kanadas (Canadian International Trade Tribunal) hat eine Untersuchung eingeleitet und wird dem Finanzministerium bis zum 3. April 2019 seinen Bericht vorlegen. Danach entscheidet sich, ob gegebenenfalls endgültige Schutzmaßnahmen erforderlich sind.    

Stahlprodukte der Ursprungsländer USA, Chile, Israel, Mexiko und aus Ländern, deren Produkte innerhalb des Allgemeinen Präferenzsystem für Entwicklungsländer in Kanada eingeführt werden können (developing countries), sind bis auf wenige Ausnahmen von der Maßnahme ausgenommen. Voraussetzung ist, dass die Produkte direkt aus diesen Ursprungsländern in Kanada importiert werden. Eine Übersicht der Entwicklungsländer hat die kanadische Zollverwaltung in ihrer Ankündigung 18-17 vom 11. Oktober 2018 veröffentlicht. (BS)    

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