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Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

USA – ACE wird für alle Wareneinfuhren obligatorisch

Bonn (GTAI) – Ab dem 23.7.2016 wird das elektronische Datenbearbeitungssystem Automated Commercial Environment (ACE) für alle Stufen elektronisch zu bearbeitender Einfuhrvorgänge obligatorisch. Hierzu zählen auch Einfuhren, die von den Partnerbehörden der Zollbehörde Customs and Border Protection, wie zum Beispiel der Food and Drug Administration (FDA), mit überwacht werden. Das Vorgängersystem Automated Commercial System wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Zollbehörde als Datenbearbeitungssystem für diese Einfuhren akzeptiert werden.

Ausnahmen gelten nur noch für Zollerstattungsvorgänge (Drawback). Diese können zunächst weiterhin im ACS bearbeitet werden. Außerdem werden einige Wareneinfuhren grundsätzlich nicht elektronisch bearbeitet, weil sie nur sporadisch und in sehr geringem Umfang vorkommen. Dazu zählen zum Beispiel Einfuhren für Handelsmessen oder für Ausstellungen.

Eine Übersicht über alle Einfuhrvorgänge, für die das ACE ab 23.7.2016 obligatorisch sein wird, ist hier abrufbar.

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