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30.01.2012
Kanada überarbeitet Produkthaftungsrecht
Canada Consumer Product Safety Act tritt in Kraft / Neue Regelungen zur Sicherheit von Konsumgütern
Bonn (gtai) - Um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden, hat Kanada sein Produkthaftungsrecht mit dem Erlass des Canada Consumer Product Safety Act überarbeitet. Dieses neue Gesetz verbietet insbesondere Herstellung, Import, Anpreisung und Verkauf gesundheitsschädlicher Produkte. Die Gesundheitsbehörde "Health Canada" sowie der Gesundheitsminister haben weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der neuen Regelungen.
Bereits am 20.6.2011 trat in Kanada der Canada Consumer Product Safety Act (CCPSA) in Kraft, mit dem das kanadische Produkthaftungsrecht nach 40 Jahren überarbeitet und modernisiert wurde. Nach Ansicht der kanadischen Gesundheitsbehörde Health Canada wird so den modernen Realitäten komplexerer Materialien, schnellerer Marktinnovationen, neuer Quellenländer für Produkte sowie einer erhöhten Nachfrage der Konsumenten nach Information Rechnung getragen.
Der CCPSA ist anwendbar auf eine Vielzahl von Produkten, u.a. Kinderspielzeug, Haushaltsgegenstände und Sportausrüstung, schließt jedoch beispielsweise Motorfahrzeuge und ihre Teile, Nahrungsmittel, Medikamente einschließlich Naturheilmittel sowie Tiere aus, da diese unter andere Gesetze fallen.
Vor allem aber gibt er der Gesundheitsbehörde neue Methoden zur Überwachung und Durchsetzung der Produktsicherheit an die Hand.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Allgemein verbietet das Gesetz die Herstellung, den Import, die Werbung für sowie den Verkauf von Produkten, die gefährlich für die menschliche Gesundheit oder Sicherheit sind, die Gegenstand einer Rückrufaktion waren oder einer von der Gesundheitsbehörde auferlegten Maßregel, welche nicht ausgeführt wurde.
Weiterhin sind irreführende Behauptungen auf Verpackungen und Labels sowie in der Werbung verboten. Es darf nicht fälschlicherweise der Eindruck hervorgerufen werden, dass ein Produkt ungefährlich für die menschliche Gesundheit oder Sicherheit ist, oder dass ein - in Wirklichkeit nicht erteiltes - Zertifikat vorliegt.
Der Gesundheitsminister kann einen Hersteller oder Importeur schriftlich auffordern, Tests oder Studien hinsichtlich seiner Produkte durchzuführen und Informationen dazu bereit zu stellen, inwieweit er sich an die Regelungen des CCPSA hält.
Um Produkte zu ihrer Quelle zurückverfolgen zu können, müssen Einzelhändler sowie Hersteller, Importeure etc. Buch darüber führen, von wem sie ihre Produkte beziehen, über welchen Zeitraum sie sie verkaufen und u.U. auch, an wen.
Im Falle eines Vorfalls (incident), also etwa eines Ereignisses, bei dem eine Person durch ein Produkt verletzt oder getötet wurde, muss dem Gesundheitsminister innerhalb von zwei Tagen über diesen Bericht erstattet werden. Innerhalb von zehn Tagen muss zudem ein ausführlicher Report vorgelegt werden, der noch einmal eine ausführliche Schilderung des Vorfalls sowie Informationen über das involvierte Produkt enthält, außerdem über weitere Produkte, bei denen ähnliche Vorfälle möglich sind und über geplante Sicherheitsmaßnahmen.
Weiterhin dürfen vom Gesundheitsminister Inspektoren eingesetzt werden, die die Einhaltung der Bestimmungen des CCPSA überwachen. Sie können dafür die Räumlichkeiten der Hersteller, Importeure, Verkäufer etc. betreten und beispielsweise Proben nehmen oder Artikel beschlagnahmen.
Da bei Missachtung der Regelungen des CCPSA empfindliche Geld- und sogar Gefängnisstrafen angeordnet werden können, empfiehlt sich für Hersteller, Importeure und Verkäufer dringend die Umsetzung der neuen Vorschriften.
Weitere Informationen zum Thema auf einer Website des kanadischen Justizministeriums. (ESP)
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