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10.02.2009
Produkthaftung USA - Februar 2009
CPSC zieht Notbremse beim neuen Produktsicherheitsgesetz /Von Alexander v. Hopffgarten
Köln (gtai) - Drei neue Gesetze und 14 Ausführungsbestimmungen in sechs Monaten, zahlreiche öffentliche Anhörungen und Informationsseminare, tausende telefonische und schriftliche Anfragen verunsicherter Unternehmen, ein neuer Rekord bei Produktrückrufen - offenbar zu viel für die nur knapp 400 Vollzeitbeschäftigten der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde (Consumer Product Safety Commission, CPSC). Die Behörde entschied am 30.1.09, dass einige der neuen Produktsicherheitsbestimmungen erst einmal suspendiert sind. Bis zum 10.2.10.
Im Überblick
Das amerikanische Verbraucherschutzgesetz, dessen allgemeiner Teil im Consumer Product Safety Act (CPSA) geregelt ist, wurde Ende 2008 umfassend durch den Consumer Product Safety Improvement Act of 2008 (CPSIA) novelliert. Änderungen gelten vor allem für Kinderprodukte, bei denen Hersteller bislang Blei und Kunststoffweichmacher verwenden durften. Solche Substanzen sind nach dem neuen Recht, das dafür einen gestaffelten Zeitplan vorsieht, nur noch in geringen Mengen zulässig. Daneben sind Hersteller von Kinderprodukten neuerdings verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte durch unabhängige Testlabore prüfen und zertifizieren zu lassen (third party testing requirement).
Diese compliance-Pflicht gilt mit Einschränkung auch für Hersteller anderer Verbraucherprodukte (consumer products). Sie müssen ihre Produkte zwar nicht durch unabhängige Prüflabore testen lassen, sind allerdings verpflichtet, in Form eines general conformity certificate zu versichern, dass ihre Produkte in puncto Sicherheit alle"rules, bans, standards or regulations" der CPSC erfüllen.
Die Regelung in § 14 (a) (1) CPSA lautet:
"Except as provided in paragraphs (2) and (3), every manufacturer of a product which is subject to a consumer product safety rule under this Act or similar rule, ban, standard, or regulation under any other Act enforced by the Commission and which is imported for consumption or warehousing or distributed in commerce (and the private labeler of such product if such product bears a private label) shall issue a certificate which - (A) shall certify, based on a test of each product or upon a reasonable testing program, that such product complies with all rules, bans, standards, or regulations applicable to the product under this Act or any other Act enforced by the Commission; and - (B) shall specify each such rule, ban, standard, or regulation applicable to the product."
Eine solche Prüf- und Zertifizierungspflicht bestand auch nach dem alten Recht. Diese Pflicht war allerdings zahlenmäßig auf diejenigen Sicherheitsstandards beschränkt, die auf der Grundlage des CPSA erlassen worden waren ("...consumer product safety standard under this chapter (CPSA, Anm. d. Verfassers)..."). Das waren elf Standards, wie zum Beispiel der Sicherheitsstandard für Zigarettenanzünder (Safety Standard for Cigarette Lighters) oder Etagenbetten (Safety Standard for Entrapment Hazards in Bunk Beds). Diese Beschränkung ist weggefallen. Hersteller von Verbraucherprodukten müssen jetzt auch Sicherheitsregeln beachten, die auf der Grundlage anderer Produktsicherheitsgesetze erlassen werden.
Dazu gehören zum Beispiel der Federal Hazardous Substances Act, der Flammable Fabrics Act, der Poison Prevention Packaging Act, der Refrigerator Safety Act, der Children's Gasoline Burn Prevention Act und der Virginia Graeme Baker Pool and Spa Safety Act, dessen Regelungen am 20.12.08 in Kraft getreten sind.
Aktuelles
Die CPSC hat überraschend am 30.1.09 entschieden, diese neuen Regeln mit Wirkung zum 10.2.09 teilweise auszusetzen. Die Entscheidung, die in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, lautet:
"The Commission hereby stays applicability to manufacturers, including importers of the requirements for testing and certification of products set forth in paragraphs 14 (a) (1), (2) and (3) of the CPSA, as amended by subsection 102 (a) of CPSIA ..."
Die CPSC reagiert damit auf die zahlreichen ungelösten Fragen, die die CPSA-Novelle in den letzten Wochen unter Herstellern, Zulieferern und Importeuren aufgeworfen hat. Es ist zum Beispiel unklar, ob die Pflicht zur Durchführung unabhängiger Tests nur für ein fertiges Endprodukt oder auch für einzelne Produktteile gilt. Diese Frage betrifft insbesondere die Zulieferindustrie. Hersteller von Kinderprodukten fragen zum Beispiel, ob sie ihre Produkte auch dann externen Labortest unterziehen müssen, wenn ihre Produkte naturgemäß keine Blei- oder Kunststoffsubtanzen enthalten. Fast alle Unternehmen stehen vor dem Problem, erst noch ermitteln zu müssen, welche Standards konkret für ihre Produkte gelten. Es gibt keine zentrale Datei oder Liste der CPSC, die darüber Auskunft gibt. Die CPSC hatte dazu noch vor wenigen Wochen kurzatmig erklärt, dass die Hersteller selbst verantwortlich dafür sind, dass sie die Sicherheitsstandards für ihre Produkte kennen (Final Rule, Federal Register Vol. 73, No. 223 vom 12.11.08).
Die vorläufige Suspendierung der Test- und Zertifizierungspflicht ist beschränkt. Sie gilt nur im Hinblick auf diejenigen Standards, "rules" and "bans", die im Zuge der Gesetzesnovelle zusätzlich zu beachten sind. Das ergibt sich aus dem Hinweis der CPSC, dass das Moratorium nicht gilt für
1. Test- und Zertifizierungspflichten, die bereits vor Inkrafttreten des CPSIA Bestand hatten, inklusive bereits bestehender Zertifizierungsregeln für automatische Garagentore, Fahrradhelme, Kerzenleuchter, Rasenmäher, Feueranzünder, Matratzen und Schwimmbadrutschen;
2. Zertifizierungsregeln nach dem neuen Virginia Graeme Baker Pool & Spa Safety Act;
3. Zertifizierungsregeln, die für All Terrain Vehicles (ATVs) gelten;
4. freiwillige Garantieerklärungen nach dem Flammable Fabrics Act, mit denen Hersteller die Durchführung angemessener und repräsentativer Tests über die Entflammbarkeit ihrer Produkte versichern;
5. Test- und Zertifizierungspflichten bei Kinderprodukten, die bestimmte Anforderungen an bleihaltige Farben und Oberflächen, Schnuller, Kinderbetten, Kleinteile und Metallschmuck enthalten.
Fazit
Das aktuelle Moratorium der CPSC nimmt Hersteller von Kinderprodukten weitgehend aus. Diese Hersteller müssen die neuen verschärften Sicherheitsbestimmungen also weiterhin beachten. Dazu gibt es einen gestaffelten Zeitplan, der je nach Substanz einen bestimmten Verbotszeitpunkt festlegt. Für alle anderen Hersteller von Verbraucherprodukten ist das Moratorium von Vorteil, allerdings nur dann, wenn sie nach dem alten Recht nicht zertifizierungspflichtig waren. Das war dann der Fall, wenn für ein Verbraucherprodukt kein "consumer product safety standard" oder eine "regulation" der CPSC bestand. Ansonsten gilt das, was der CPSA vor der Gesetzesnovelle bestimmte:
"Every manufacturer of a product which is subject to a consumer product safety standard under this chapter and which is distributed in commerce (and the private labeler of such product if it bears a private label) shall issue a certificate which shall certify that such product conforms to all applicable consumer product safety standards, and shall specify any standard which is applicable. Such certificate shall accompany the product or shall otherwise be furnished to any distributor or retailer to whom the product is delivered. Any certificate under this subsection shall be based on a test of each product or upon a reasonable testing program; shall state the name of the manufacturer or private labeler issuing the certificate; and shall include the date and place of manufacture" (§ 14 (a) (1) alt.).
Weitere Einzelheiten im Internet
http://www.cpsc.gov/businfo/cpsa.pdf (Text des CPSA in englischer Sprache in der geltenden Fassung, Internetseite der CPSC)
http://www.cpsc.gov/businfo/frnotices/fr09/stayenforce.pdf (Text der Entscheidung der CPSC vom 30.1.09 in englischer Sprache, Internetseite der CPSC)
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