Wirtschafts- und Steuerrecht

07.03.2008

Aktuelle Entwicklungen im russischen Wirtschaftsrecht 2/2007

Einige wichtige Gesetzesänderungen im 2. Halbjahr 2007 / Von Dmitry Marenkov

Köln (gtai) - Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über ausgewählte aktuelle Rechtsentwicklungen in Russland. Er fasst die Meldungen der gtai-Rechtsnews aus dem Zeitraum Juli bis Dezember 2007 zusammen. Diese Zusammenstellung kann nur einige Aspekte der Änderungen im russischen Wirtschaftsrecht beleuchten und ist daher keineswegs als eine vollständige Gesetzgebungschronik zu verstehen.

Neues Recht des gewerblichen Rechtsschutzes (Quelle: gtai-Rechtsnews 8/2007)

Am 1.1.2008 trat in Russland der Vierte Teil des Zivilgesetzbuches, welches das geistige und gewerbliche Eigentum umfassend regelt, in Kraft. Nach dem Inkrafttreten des Ersten Teils des ZGB (Allgemeine Bestimmungen zum Schuldrecht und Sachenrecht) am 1.1.1995, des Zweiten Teils des ZGB (Besonderes Schuldrecht) am 1.3.1996 und des Dritten Teils des ZGB (Erbrecht und Internationales Privatrecht) am 1.3.2002 stellt der Vierte Teil des ZGB den abschließenden Teil der stufenweise Neukodifizierung des russischen Zivilrechts dar.

Die Reformierung des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgt im Kontext des angestrebten WTO-Beitritts Russlands. Der derzeit häufig noch unzureichende Schutz des geistigen Eigentums gilt als eines der Haupthindernisse für eine WTO-Mitgliedschaft Russlands.

Der Vierte Teil des ZGB (Artt. 1225-1551) erstreckt sich auf die gesamten gewerblichen Schutzrechte, also insbesondere das Patent-, Marken- und Urheberrecht. Außerdem werden im Vierten Teil des ZGB Sonderbereiche wie Softwarerecht und Internetdomains geregelt.

Gemäß dem Einführungsgesetz vom 18.12.2006 findet der neue Vierte Teil des ZGB auf Rechtsverhältnisse, die nach seinem Inkrafttreten entstehen, Anwendung. Bei bereits vor Inkrafttreten des Vierten Teils des ZGB entstandenen Rechtsverhältnissen ist das neue Gesetz auf die nach dem Inkrafttreten entstandenen Rechte und Pflichten anwendbar. Die zuvor geltenden Spezialgesetze "Über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (Nr. 5351-I) vom 9.7.1993, das Gesetz "Über den Schutz von Waren- und Dienstleistungszeichen und Herkunftsangaben" (Nr. 3520-I) vom 23.9.1992 sowie das Patentgesetz (Nr. 3517-I) vom 23.9.1992 sind zum 31.12.2007 außer Kraft getreten.

Der russische Originaltext des Vierten Teils findet sich in der Internetversion der Regierungszeitung Rossijskaja Gazeta unter: http://www.rg.ru/2006/12/22/grazhdansky-kodeks.html

Russisches Patent- und Markenamt (ROSPATENT): http://www.fips.ru (Russisch/Englisch)

Verlängerung der Lizenzierungspflicht im Bausektor (Quelle: gtai-Rechtsnews 8/2007)

Im russischen Bausektor bleibt die Lizenzierungspflicht für die "Projektierung, Errichtung sowie Ingenieursarbeiten zur Errichtung von Gebäuden und Anlagen, mit Ausnahme von Hilfsanlagen und solchen, deren Nutzung saisonal beschränkt ist" bis zum 1.7.2008 bestehen.

Am 25.7.2007 ist in Russland eine Änderung des Föderalen Gesetzes Nr. 128-FZ "Über die Lizenzierung einiger Arten von Tätigkeiten" vom 8.8.2001 in Kraft getreten. Die zuvor aus dem Katalog der lizenzpflichtigen Tätigkeiten des Art. 17 Abs. 1 des Lizenzierungsgesetzes entfernten Tätigkeiten im Bausektor sind wieder in Art. 17 Abs. 1 unter Nr. 101 eingefügt worden. Die staatliche Lizenzierung soll im Baubereich künftig durch eine brancheninterne Selbstregulierung abgelöst werden. Da aber bisher keine Selbstregulierungsorganisationen mit entsprechenden Befugnissen zur Kontrolle der Qualität der Bauarbeiten und der Bauprojektierung geschaffen wurden, soll die geltende Rechtslage mit dem Lizenzierungserfordernis ein weiteres Jahr Bestand haben. Im Rahmen der geplanten Änderungen werden Anpassungen der geltenden Gesetzgebung, u.a. des Städtebaulichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (Gradostroitelnyj Kodeks), notwendig.

Die Lizenzen sind somit zunächst weiterhin bei der Föderalen Bau- und Wohnagentur (Rosstroy), http://www.gosstroy.gov.ru/, zu beantragen.

Das Änderungsgesetz (Nr. 136-FZ) wurde am 27.6.2007 von der Staatsduma beschlossen, am 6.7.2007 vom Föderationsrat gebilligt und am 19.7.2007 vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet. Es ist mit seiner Veröffentlichung in der Regierungszeitung Rossijskaja Gazeta am 25.7.2007 in Kraft getreten.

Lizenzierungspflicht für Wirtschaftsprüfer bis 1.7.2008 verlängert (Quelle: gtai-Rechtsnews 8/2007)

Ähnlich wie im Bausektor ist auch die Lizenzierungspflicht für die Wirtschaftsprüfertätigkeit in Russland erneut verlängert worden. Die Abschaffung der Lizenzierung der Wirtschaftsprüfer durch staatliche Stellen ist nun für den 1.7.2008 geplant.

Bereits in den Jahren 2003-2005 wurde auf Regierungsebene die Entscheidung getroffen, das Finanzministerium der Russischen Föderation von den Aufgaben der Regulierung der Wirtschaftsprüferbranche zu befreien. Diese Funktion sollen brancheninterne Selbstregulierungsvereinigungen mit Pflichtmitgliedschaft übernehmen. Sie sollen insbesondere Befugnisse der Kontrolle der Qualität von Wirtschaftsprüferdienstleistungen, der Fortbildung sowie der Führung eines Einheitlichen Registers von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfergesellschaften erhalten.

Die entsprechende Reform und Änderungen des Föderalen Gesetzes Nr. 119-FZ "Über die Wirtschaftsprüfertätigkeit" vom 7.8.2001 sind aber bisher nicht erfolgt. Der diese Änderungen berücksichtigende Gesetzentwurf (Nr. 146680-4) befindet sich seit März 2005 in der Staatsduma und hat bisher erst die erste Lesung durchlaufen. Daher wurden mehrere Änderungsgesetze, die die Wirtschaftsprüfertätigkeit aus der Liste der lizenzbedürftigen Tätigkeiten des Art. 17 des Föderalen Gesetzes Nr. 128-FZ "Über die Lizenzierung einiger Arten von Tätigkeiten" vom 8.8.2001 herausnahmen, jeweils wieder rückgängig gemacht. So war die Abschaffung der Lizenzierungspflicht in der Wirtschaftsprüferbranche bereits zum 1.7.2006 und 1.1.2007 geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Fassung des Föderalen Gesetzes "Über die Wirtschaftsprüfertätigkeit", die das neue System regeln soll, bis zum 1.7.2008 in Kraft treten kann oder ob die Geltung des derzeit geltenden Systems dann noch einmal verlängert wird.

Wie erwähnt, ist für die Erteilung der Lizenzen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaften das Finanzministerium der Russischen Föderation zuständig. Die Lizenzanforderungen und -voraussetzungen sind im Statut der Lizenzierung der Wirtschaftsprüfertätigkeit, durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 190 vom 29.3.2002 erlassen, geregelt.

Die dargestellte Aufschiebung der Abschaffung der Lizenzierungspflicht im Wirtschaftsprüfungsbereich erfolgte durch das Gesetz Nr. 135-FZ vom 19.7.2007, welches am 25.7.2007 in Kraft trat. Es war bereits am 27.6.2007 von der Staatsduma beschlossen und am 6.7.2007 vom Föderationsrat gebilligt worden.

Neues Gesetz über Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (Quelle: gtai-Rechtsnews 9/2007)

Der russische Gesetzgeber hat ein neues Gesetz über die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen verabschiedet. Das Föderale Gesetz Nr. 209-FZ wurde nach jahrelangen Debatten am 6.7.2007 von der Staatsduma beschlossen, am 11.7.2007 vom Föderationsrat gebilligt und am 24.7.2007 vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet. Das Gesetz trat am 1.1.2008 in Kraft.

Das Gesetz unterscheidet zwischen "Mikrounternehmen" (bis 15 Mitarbeiter), kleinen Unternehmen (bis 100 Mitarbeiter) und mittleren Unternehmen (bis 250 Unternehmen). Als weiteres Kriterium der Zuordnung von Unternehmen zum Anwendungsbereich des Gesetzes wird die Höhe der Gewinne aus dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen und/oder der Bilanzwert des Unternehmens herangezogen. Diese dürfen einen bestimmten Betrag, den die Regierung der Russischen Föderation für jede Region alle fünf Jahre neu festlegen wird, nicht übersteigen. Die dritte Voraussetzung ist, dass maximal 25% der Anteile an einem unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen vom Staat oder von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen gehalten werden dürfen.

Das Gesetz legt allgemeine Grundsätze und Ziele der Förderung fest. Ferner sieht es Steuervergünstigungen, erleichterte Anforderungen an die Buchführungspflicht, Unterstützung durch Beratung, Maßnahmen zur Entwicklung der entsprechenden Infrastruktur etc. vor. Aus Gründen der Transparenz wird ein Register von kleinen und mittleren Unternehmen, die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, geschaffen.

Das neue Gesetz tritt an die Stelle des Föderalen Gesetzes Nr. 88-FZ "Über die staatliche Förderung kleiner Unternehmen in der Russischen Föderation" vom 14.7.1995. Die russische Originalfassung des Gesetzes ist auf der Webseite der Regierungszeitung Rossijskaja Gazeta abrufbar: http://www.rg.ru/2007/07/31/biznes-doc.html

Entwicklungsbank ins Leben gerufen (Quelle: gtai-Rechtsnews 9/2007)

Am 4.6.2007 ist in Russland ein Gesetz über die neu zu errichtende Entwicklungsbank in Kraft getreten (Föderales Gesetz Nr. 82-FZ vom 17.5.2007). Inzwischen hat die Bank nach erfolgter staatlicher Registrierung ihre Arbeit aufgenommen.

Die staatliche "Bank für Entwicklung und außenwirtschaftliche Tätigkeit" ist auf der Grundlage der ehemaligen Außenhandelsbank (Vnesheconombank) sowie der staatlichen Banken, Export-Import-Bank (Roseximbank) und Russische Entwicklungsbank, entstanden. Die neu gegründete Bank übernimmt die offizielle Abkürzung "Vnesheconombank" und soll den im Gesetz festgelegten Zielen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung der russischen Wirtschaft sowie der Förderung der Investitionstätigkeit in Russland und im Ausland, auch unter Beteiligung ausländischen Kapitals, dienen. In diesem Zusammenhang nimmt sie an Projekten zum Zwecke der Entwicklung von Infrastruktur, Innovationen, Sonderwirtschaftszonen, Umweltschutz, Unterstützung von russischen Warenexporten sowie zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen teil.

Am 19.7.2007 haben die bundeseigene KfW Bankengruppe und die Vnesheconombank ein Kooperationsabkommen abgeschlossen.

Weitere Einzelheiten im Internet unter:

http://www.kfw.de/DE_Home/Presse/Pressearchiv/2007/20070719.jsp?logo=logo_bankengruppe.gif (Offizielle Pressemitteilung der KfW Bankengruppe zum Kooperationsabkommen)

http://www.veb.ru/en/ (Homepage der Entwicklungsbank in englischer Sprache)

http://www.veb.ru/en/about/norm/law/ (Englische Übersetzung des Gesetzes "Über die Entwicklungsbank")

http://www.rg.ru/2007/05/24/bank-razvitia-dok.html (Russische Originalfassung des Gesetzes "Über die Entwicklungsbank")

Lizenzierung von Telekommunikationsdienstleistungen (Quelle: gtai-Rechtsnews 10/2007)

Eine Tätigkeit im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen in Russland bedarf grundsätzlich einer staatlichen Lizenz. Seit Juni 2007 (Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 354 vom 6.6.2007) ist für die Erteilung der Lizenzen im Telekommunikationsbereich eine neue Behörde zuständig: der Föderale Dienst für Aufsicht im Bereich der Massenmedien, Telekommunikation und des Schutzes des Kulturerbes.

Die genannte Behörde (russische Abkürzung: Rossvyazohrankultura) ist erst 2007 infolge der Zusammenführung des Föderalen Dienstes für Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzgebung im Bereich der Massenmedien und des Kulturerbes (Rosohrankultura) sowie des Föderalen Dienstes für Aufsicht im Bereich der Telekommunikation (Rossvyaznadzor) gemäß dem Präsidialdekret Nr. 320 vom 12.3.2007 entstanden. Die Behörde untersteht der Regierung der Russischen Föderation.

Allgemeine Regelungen zum Lizenzierungsverfahren und -voraussetzungen finden sich in den Artt. 29 ff. des russischen Telekommunikationsgesetzes vom 7.7.2003 (Nr. 126-FZ, zuletzt geändert am 24.7.2007). Das Telekommunikationsgesetz wird von der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 87 vom 18.2.2005 ergänzt, die eine Liste von 20 lizenzierungspflichtigen Tätigkeitsbereichen und den damit korrespondierenden Anforderungen enthält.

Homepage des Föderalen Dienstes für Aufsicht im Bereich der Massenmedien, Telekommunikation und des Schutzes des Kulturerbes: http://www.rsoc.ru

Die Englische Übersetzung des russischen Telekommunikationsgesetzes findet sich auf der Internetseite des Telekommunikationsministeriums unter: http://www.minkomsvjaz.ru

Neues Zwangsvollstreckungsgesetz (Quelle: gtai-Rechtsnews 10/2007)

In Russland ist am 2.10.2007 ein neues Föderales Gesetz "Über das Zwangsvollstreckungsverfahren" (Nr. 229-FZ) verabschiedet worden. Dieses löst das Vorgängergesetz Nr. 119-FZ vom 21.7.1997 ab, welches somit außer Kraft tritt.

Das neue Zwangsvollstreckungsverfahrensgesetz ist dazu bestimmt, die derzeit noch existierenden Lücken und Widersprüche im Bereich des Zwangsvollstreckungsverfahrens zu beseitigen.

Das neue Gesetz, das am 1.2.2008 in Kraft trat, machte eine Reihe von Anpassungen in anderen Gesetzeswerken, wie der Zivilprozessordnung, der Wirtschaftsprozessordnung, dem Gesetz über Registrierung von Immobilien, dem Gesetzbuch über administrative Rechtsverstöße etc. notwendig. Die entsprechenden Änderungen in anderen Gesetzen erfolgten durch das parallele Änderungsgesetz Nr. 225-FZ ebenfalls mit Wirkung zum 1.2.2008.

Weiterführende Links:

http://www.rg.ru/2007/10/06/ispolnitelnoe-proizvodstvo-dok.html (russische Originalfassung des neuen Zwangsvollstreckungsverfahrensgesetzes)

http://www.rg.ru/2007/10/06/zakoni-izmenenia-dok.html (russische Originalfassung des Änderungsgesetzes Nr. 225-FZ)

http://www.fssprus.ru (Föderale Gerichtsvollzieheragentur, nur auf Russisch)

Ergänzungen des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen (Quelle: gtai-Rechtsnews 12/2007)

Am 30.10.2007 hat der russische Präsident das Änderungsgesetz Nr. 240-FZ zum Föderalen Gesetz Nr. 116-FZ "Über Sonderwirtschaftszonen" vom 22.7.2005 unterzeichnet.

Das Konzept der Sonderwirtschaftszonen (SWZ) sieht ein Sonderregime der wirtschaftlichen Tätigkeit vor und soll Investitionen aus dem In- und Ausland in das jeweilige Gebiet anlocken. Es sind Steuer- und Zollvergünstigungen, Subventionen, administrative Erleichterungen (z.B. bei Registrierung von Unternehmen, Ein- und Ausreise von ausländischen Staatsangehörigen) vorgesehen.

Außer den drei bereits gesetzlich vorgesehenen Arten von Sonderwirtschaftszonen (Industrie- und Produktionszonen, Technologie- und Entwicklungszonen, Touristikzonen) werden nun Sonderwirtschaftszonen auf dem Gebiet von für den internationalen Verkehr zugänglichen See- und Flusshäfen sowie Flughäfen geschaffen.

Im Unterschied zu den anderen SWZ-Arten sollen die neuen SWZ an Häfen und Flughäfen nicht für 20, sondern für 49 Jahre geschaffen werden. Beim Bau eines neuen Flughafens bzw. Flusshafens sind Investitionen in Höhe von 50 Mio. Euro, beim Bau eines neuen Seehafens in Höhe von mindestens 100 Mio. Euro notwendig, um von den Vergünstigungen des Gesetzes Gebrauch machen zu können. Bei Investitionen in die Infrastruktur eines bereits bestehenden Hafens oder Flughafens genügen bereits 3 Mio. Euro. Die Liste der Städte oder Regionen, wo eine SWZ geschaffen werden soll, wird von der Regierung der Russischen Föderation, festgelegt.

http://www.rg.ru/2007/11/07/oez-doc.html (russische Originalfassung des Änderungsgesetzes)

http://www.rosoez.ru (Föderale Agentur zur Verwaltung von SWZ, Russisch und Englisch)

Gesetz über die Olympia-Baugesellschaft (Quelle: gtai-Rechtsnews 12/2007)

In Russland ist das Föderale Gesetz "Über die staatliche Gesellschaft zum Bau von olympischen Objekten und zur Entwicklung der Stadt Sotschi als Bergkurort" (Nr. 238-FZ vom 30.10.2007) verabschiedet worden. Die neu zu gründende Gesellschaft mit der offiziellen Bezeichnung "State Corporation on Construction of Olympic Venues and Development of Sochi as Mountain Climatic Resort" (abgekürzt: "SC Olimpstroy") soll alle erforderlichen Kompetenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen, die zur Durchführung der Winterolympiade und der Paralympics 2014 in der russischen Schwarzmeerstadt Sotschi notwendig sind, bei einer Organisation bündeln. Das Gesetz legt die Rechtsform, die Struktur, die Ziele der Tätigkeit, die Finanzierung, das Verfahren der Umstrukturierung und der Liquidierung dieser nicht-kommerziellen Gesellschaft fest. Olimpstroy wird u.a. auch für die Transport- und Telekommunikationsinfrastruktur, Elektrizitätsversorgung zuständig sein. Die russische Originalfassung des Gesetzes ist unter dem folgenden Link abrufbar: http://www.rg.ru/2007/11/03/sochi-dok.html

Änderungen im Vergaberecht (Quelle: gtai-Rechtsnews 12/2007)

In Russland sind einige Änderungen des Föderalen Gesetzes Nr. 94-FZ "Über die Auftragsvergabe hinsichtlich Warenlieferungen und Erbringung von Werk- und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" vom 21.7.2005 mit Wirkung zum 1.10.2007 in Kraft getreten. Es handelt sich bereits um die vierte Novelle seit Erlass des neuen Vergabegesetzes der Russischen Föderation.

Die Änderungen betreffen die Bildung der Auswahlkommissionen, Umfang der Kontrollbefugnisse von Aufsichtsbehörden, Haftung von Amtsträgern etc. Künftig ist es dem öffentlichen Auftraggeber untersagt, mit dem Gewinner der Ausschreibung einen Vertrag abzuschließen, wenn er Steuerschulden in Höhe von mehr als 25% des Bilanzwerts seiner Aktiva hat.

Die Gesetzesnovelle sieht weiter die Schaffung eines landesweiten Internetportals für Informationen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen zum 1.1.2010 vor. Dieses Internetportal soll künftig entsprechende Internetressourcen auf föderaler, regionaler und kommunaler Ebene vereinheitlichen bzw. zusammenfassen. Aus diesem Grunde müssen die Bekanntgabe der Ausschreibungen und die entsprechende Dokumentation ab dem 1.1.2011 nicht mehr zwingend in den Amtsblättern einzelner Föderationssubjekte und Kommunen veröffentlicht werden.

Am 1.1.2008 ist auch die bisher obligatorische Veröffentlichung von Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen auf föderaler Ebene im offiziellen Printmedium entfallen.

Weiterführende Links:

http://www.garant.ru/law/12041175-000.htm (russische Originalfassung des Vergabegesetzes Nr. 94-FZ)

http://www.rg.ru/2007/07/31/municipalnyj-dok.html (russischer Wortlaut des Änderungsgesetzes Nr. 218-FZ)

http://www.zakupki.gov.ru (Offizielle Website der Russischen Föderation für Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen, nur auf Russisch)

Aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren verfassungskonform (Quelle: gtai-Rechtsnews 1/2008)

Das Russische Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 3.7.2007 das Recht des Hauptaktionärs einer Offenen Aktiengesellschaft, der im Besitz von über 95% der Aktien ist, bestätigt, die Minderheitsaktionäre aus dem Unternehmen zu drängen (sog. Squeeze-Out). Voraussetzung dafür ist, dass der Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung und unter einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle erfolgt.

Eine Regelung zum Ausschluss von Minderheitsaktionären ist seit dem 1.7.2006 im Art. 84.8 des russischen Föderalen Gesetzes "Über Aktiengesellschaften" enthalten.

Die Entscheidung des Russischen Verfassungsgerichts ist in der Regierungszeitung Rossijskaja Gazeta vom 10.11.2007 abgedruckt und im Internet abrufbar unter: http://www.rg.ru/2007/11/10/syd-dok.html.

Stärkung von Verbraucherrechten (Quelle: gtai-Rechtsnews 1/2008)

Am 12.12.2007 sind in Russland Änderungen des Föderalen Gesetzes Nr. 2300-I "Über den Verbraucherschutz" vom 7.2.1992 und des Zweiten Teils des Zivilgesetzbuches in Kraft getreten.

Das Änderungsgesetz Nr. 234-FZ vom 25.10.2007 stärkt und erweitert die Rechte von Verbrauchern bei Lieferung von mangelhaften Waren. Gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz bei Vorauszahlungen und Fernabsatzverträgen wurden eingeführt beziehungsweise neugefasst. Die Informationspflicht bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern wurde erweitert.

Die russische Originalfassung des Verbraucherschutzgesetzes findet sich auf der Homepage des Verbraucherverbandes der Russischen Föderation unter: http://www.potrebitel.net

Das Änderungsgesetz Nr. 234-FZ in russischer Originalfassung ist abrufbar unter: http://rg.ru/2007/10/27/kodeks-dok.html .

Änderungen im Gesetz über Investmentfonds (Quelle: gtai-Rechtsnews 3/2008)

Mit Wirkung zum 23.12.2007 ist das russische Föderale Gesetz Nr. 156-FZ "Über Investmentfonds" vom 29.11.2001 umfassend geändert worden (Änderungsgesetz Nr. 334-FZ vom 6.12.2007).

Das Gesetz "Über Investmentfonds" dient hauptsächlich der Regelung der Tätigkeit von Aktieninvestmentfonds bzw. Anteilsinvestmentfonds sowie der staatlichen Aufsicht in diesem Bereich. Als staatliches Aufsichtsorgan in diesem Bereich fungiert der Föderale Dienst für Finanzmärkte (Russisch: "Federalnaja sluzhba po finansovym rynkam", offizielle englische Übersetzung: "Federal Financial Markets Service"). Seine Befugnisse sind im Kapitel XIII des Gesetzes, insb. in den Artt. 55, 56, 60.1, 61, 61.1, 61.2, 61.3, 61.4, festgelegt.

Das Lizenzierungsverfahren und -voraussetzungen hinsichtlich genannter Tätigkeiten sind nun nicht mehr im Gesetz Nr. 128-FZ "Über die Lizenzierung einiger Arten von Tätigkeiten" vom 8.8.2001, sondern in den Artt. 60.1 bis 61.4 des Investmentfondsgesetzes in seiner neuen Fassung geregelt.

Das Änderungsgesetz Nr. 334-FZ vom 6.12.2007 bringt auch Neuerungen im Föderalen Gesetz Nr. 75-FZ "Über nichtstaatliche Rentenfonds" vom 7.5.1998 (vgl. Art. 2 des Änderungsgesetzes) und im Föderalen Gesetz Nr. 39-FZ "Über den Wertpapiermarkt" vom 22.4.1996 (vgl. Art. 4 des Änderungsgesetzes) mit sich.

Weitere Informationen:

http://www.rg.ru/2007/12/12/izmeneniya-dok.html (russische Originalfassung des Änderungsgesetzes Nr. 334-FZ)

http://base.consultant.ru/cons/cgi/online.cgi?req=doc;base=LAW;n=73502 (Konsolidierte Fassung des Gesetzes "Über Investmentfonds" in der Fassung vom 6.12.2007 in russischer Sprache)

http://www.fcsm.ru (Föderaler Dienst für Finanzmärkte, Russisch und Englisch)

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Russland Gewerblicher Rechtsschutz (allg.), Verbraucherschutzrecht (allg.), Gesellschaftsrecht (allg.), Aktiengesellschaftsrecht, Investitionsrecht, Investitionsanreize, Ausschreibungsregelungen, Recht der öffentlichen Aufträge, Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Verfassungsrecht, Bank- und Börsenrecht , Wertpapierrecht einschl. Wechsel- und Scheckrecht

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