Wirtschafts- und Steuerrecht

14.07.2010

Finnland: EU-Zahlungsdiensterichtlinie umgesetzt

Finnland: EU-Zahlungsdiensterichtlinie umgesetzt

Köln (gtai) - Zur Umsetzung der Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie 2007/64/EG) hat Finnland drei neue Gesetze erlassen.

Quelle: gtai-Rechtsnews 7/2010

Es sind dies

- das Zahlungsdienstegesetz (Maksupalvelulaki/Betaltjänstlag, Gesetz Nr. 290/2010),

- das Zahlungsinstitutsgesetz (Maksulaitoslaki/Lag om betalningsinstitut, Gesetz Nr. 297/2010) und

- das Gesetz über ausländische Zahlungsinstitute in Finnland (Laki ulkomaisen maksulaitoksen toiminnasta Suomessa/Lag om utländska betalningsinstituts verksamhet i Finland, Gesetz Nr. 298/2010).

Die drei Gesetze wurden im finnischen Gesetzblatt vom 30.4.2010 bekanntgemacht. Sie traten am 1.5.2010 in Kraft.

Ebenfalls zur Implementierung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht hat der finnische Gesetzgeber zahlreiche bereits existierende Fachgesetze geändert. Hierzu gehören z.B. das Konsumentenschutzgesetz (Kuluttajansuojalaki/ Konsumentskyddslag), das Kreditinstitutsgesetz (Laki luottolaitostoiminnasta /Kreditinstitutslag) und das Buchführungsgesetz (Kirjanpitolaki /Bokföringslag).

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Dieser Artikel ist relevant für:

Finnland Verbraucherschutzrecht (allg.), Bank- und Börsenrecht , Wertpapierrecht einschl. Wechsel- und Scheckrecht

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