Internationale Märkte

29.07.2009

Frankreich will Zahlungsverkehr beschleunigen

Frankreich will Zahlungsverkehr beschleunigen

Kürzere Zahlungsfristen / Höhere Säumniszuschläge / Von Waldemar Duscha

Paris (gtai) - Der Zahlungsverkehr mit französischen Unternehmen hat sich mit der Modernisierung des französischen Wirtschaftsrechts gebessert. Als letzte große Reform wurden mit Wirkung ab Januar 2009 die Zahlungsfristen verkürzt und die Säumniszuschläge angehoben. Die Überschreitung von Zahlungszielen liegt mit durchschnittlich 67 Tagen noch relativ hoch und soll in den kommenden Jahren auf 30 Tage gesenkt werden. Bonitätsprüfungen bieten Auskunfteien wie D&B, Creditreform und Coface, Handelsauskünfte leisten Firmen wie BEIC, Manageo oder Contentia.

Die administrativen Hemmnisse sind mit der Modernisierung des französischen Wirtschaftsrechts im Hinblick auf den Binnenmarkt deutlich zurückgegangen. Der Papierkrieg mit den französischen Behörden gehört somit weitgehend der Vergangenheit an. Der Unterschied im Vergleich zu Deutschland beschränkt sich auf die andersartigen Zahlungsgewohnheiten, insofern französische Unternehmen sich im Normalfall eher über Lieferantenkredite denn über ihre Hausbank finanzieren. Das Problem der schleppenden Zahlungseingänge soll indes in wenigen Jahren auch signifikant reduziert werden.

Die praktizierten Zahlungsziele gehörten traditionell zu den längsten Europas, was sich mit dem Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft vom August 2008 grundlegend ändern dürfte. Die Reform sieht vor, dass ab Januar 2009 die Zahlungsfristen einen Zeitraum von 45 Tagen ab Monatsende oder 60 Tagen ab Rechnungsdatum nicht mehr überschreiten dürfen. Dabei wird den Kunden und Lieferanten freigestellt, die neuen gesetzlichen Fristen in gegenseitigem Einvernehmen noch weiter zu verringern. Entsprechende Vereinbarungen können mittels Dekret auch für eine ganze Branche erlassen werden.

Das Gesetz ermächtigt die Berufsverbände unter gewissen Voraussetzungen auch zu befristeten Übergangsvereinbarungen - um branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen und die Umsetzung der Reform nicht zu gefährden, beispielsweise in der Automobilindustrie. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nur bis zum 1.1.2012, eine Verlängerung darüber hinaus kann nur per Dekret erfolgen.

Es hat schon einige Tradition, dass die französischen Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen gerne mit gehöriger Verspätung nachkommen. Laut dem Inkassobüro Intrum Justitia ist der Zahlungsverzug eher die Regel denn die Ausnahme. Die Überschreitung von Zahlungszielen lag 2008 bei durchschnittlich 67 Tagen, somit über dem Durchschnittswert für ganz Europa und jenseits einiger Musterländer wie etwa Finnland (26 Tage).

Die Gesetzesreform bezweckt, die Einhaltung der Zahlungsziele durch hohe abschreckende Säumniszuschläge sicherzustellen. Der von den Vertragspartnern anzusetzende Mindestzinssatz - der wie bisher auf den Rechnungsformularen anzugeben ist - beläuft sich auf das Dreifache des jeweiligen Amtssatzes (bisher Eineinhalbfache). Soweit keine von den Berufsverbänden abgeschlossene Vereinbarung vorliegt, bemisst sich der Zinssatz für Verzugszinsen nach dem Satz der Europäischen Zentralbank, der um zehn Punkte zu erhöhen ist.

Das letzte Barometer des Kreditversicherers Atradius, das halbjährlich unter etwa 1.800 Unternehmen in neun europäischen Ländern ermittelt wird, zeigte insgesamt ein weniger positives Meinungsbild über Zahlungspraktiken. Frankreich zählte zu den Ländern, die in der Betrachtungsphase vom Sommer 2008 bis zum Winter 2008/09 am schlechtesten abschnitten. Die Zahlungsverzögerungen stiegen im Schnitt um sechs auf 46 Tage an, womit Frankreich zwar besser war als Spanien (75) und Italien (67), aber deutlich zurücklag hinter Belgien (34), den Niederlanden (33), dem Vereinigten Königreich (32) und Deutschland (24). Im Auslandsgeschäft bestätigten Frankreichs Handelspartner eine Verzögerung von 48 auf 51 Tage.

Französische Unternehmen beurteilten den Zahlungsverkehr mit ausländischen Geschäftspartnern tendenziell günstiger als den mit inländischen Partnern. Hinsichtlich der Zahlungsmoral bei Inlandskunden wurde aber auch der Eindruck vermittelt, dass Verzögerungen über das Fälligkeitsdatum hinaus immer seltener aufträten. In Bezug auf die Rückversicherung schätzt über die Hälfte der Unternehmen, dass es einfacher ist, unbezahlte Rechnungen von Käufern einzutreiben, die durch eine Kreditversicherung gedeckt sind.

Generell wird Unternehmen empfohlen, sich vor Vertragsabschluss ein genaues Bild über die finanzielle Situation des zukünftigen Geschäftspartners zu machen. Zumindest sollten die genaue Identität des Kunden, die Handelsregisternummer und die Bankverbindungen bekannt sein. Bei größeren Aufträgen und völlig unbekannten oder zweifelhaften Kunden sollte vorsorglich eine Kreditauskunft eingeholt bzw. eine Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Wenig hilfreich ist eine Auskunft über die Banken. Selbst im vertraulichen Inter-Banken-Auskunftsservice ist oft wenig über den Kunden und seine Zahlungsfähigkeit in Erfahrung zu bringen. Als gut und preiswert gelten hingegen die Auskünfte des Handelsregisters. Kapitalgesellschaften sind - in Anwendung der entsprechenden EU-Richtlinien - verpflichtet, innerhalb von sieben Monaten nach Ende eines jeden Geschäftsjahres ihre Bilanzen beim Handelsgericht zu hinterlegen. Das zuständige Handelsgericht (Tribunal de Commerce) eines Kunden führt eine Vielzahl von Registern, die Aufschluss über die Identität und etwaige Verbindlichkeiten geben.

Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung der Bonität eines Kunden bieten internationale Auskunfteien, die auch in Deutschland Büros unterhalten wie D&B, Creditreform oder der französische Kreditversicherer Coface. In Frankreich bieten hinsichtlich Handelsauskünften neben der Rechtsabteilung der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer zudem mehrere spezialisierte Firmen ihre Dienste an, darunter BEIC (http://www.beic.fr), Manageo (http://www.manageo.fr) oder Contentia (http://www.contentia.fr).

Weitere Informationen zu dem Thema Kreditvergabe und Zahlungsmoral bietet die kostenpflichtige Broschüre "Zahlungsverkehr und Exportfinanzierung - Frankreich". Diese Broschüre finden Sie in der Datenbank von Germany Trade & Invest (http://www.gtai.de; Rubrik | Datenbank - Recherche).

(W.D.)

Dieser Artikel ist relevant für:

Frankreich Wirtschaftslage, -entwicklung, allgemein, Zahlungsverkehr, Kreditauskunfteien, Inkassodienste, Finanzierung, allgemein

Weitere Informationen

Funktionen

Kontakt

Karl-Heinz Dahm

0228/24993-274

Suche

Suche

Recherchieren Sie aktuelle Marktanalysen, Wirtschafts-daten, Zoll- und Rechts-informationen, Projekte und Ausschreibungen aus über 120 Ländern.

Zur Suche