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21.07.2009
Belarus schränkt internationalen Zahlungsverkehr ein
Belarus schränkt internationalen Zahlungsverkehr ein
Vorauskasse nur mit Erlaubnis der Nationalbank / Von Harald Meyer
Minsk (gtai) - Belarus hat auf die Weltfinanzkrise mit Einschränkungen im Zahlungsverkehr reagiert. Die Verordnung Nr. 165 "Über Zahlungsverfahren im Rahmen von Außenhandelsverträgen" der Nationalbank vom 11.11.08 (in Kraft seit dem 16.11.08) verbietet Anzahlungen belarussischer Importeure zugunsten Gebietsfremder. Vorauskasse ist nur mehr zulässig, wenn der Importeur über eine Sondergenehmigung der Nationalbank verfügt. Die Zentralbank darf derartige Genehmigungen nur auf Ersuchen der Regierung erteilen.
Die Verordnung der Nationalbank hatte für Wirbel gesorgt, weil sie nicht nur neu abgeschlossene Lieferkontrakte tangierte, sondern auch in bestehende Außenhandelsverträge eingriff und sich der vertragswidrig Vorauszahlungen unterlassende belarussische Importeur auf "force majeure" berufen konnte.
Zweck der Verordnung ist offensichtlich das Bestreben der Währungshüter, mögliche Devisenabflüsse einzuschränken. Inzwischen ist das Vorauskasse-Verbot auch in die Novelle des Gesetzes "Über Valuta-Regulierung und Valuta-Kontrolle" vom 19.5.09 eingeflossen.
Eine Ausnahme bilden lediglich Vorauszahlungen bei Wareneinfuhren aus Russland. Hier besteht keine Genehmigungspflicht. Die Regierungen in Moskau und Minsk hatten sich im Rahmen des bilateralen Freihandelsabkommens und der Zollunion beider Länder darauf verständigt, Kapital- und Zahlungsverkehrsschranken weitgehend abzubauen.
Als Ausweg aus der neuen Situation bietet sich für den deutschen Exporteur ein Ausweichen auf dokumentäre Zahlungs- und Sicherungsinstrumente an, darunter vor allem auf Dokumentenakkreditive und Bankgarantien. In beiden Fällen - bei der Eröffnung eines bestätigten unwiderruflichen Akkreditivs zugunsten des Exporteurs ebenso wie bei der Stellung einer Bankgarantie - geht das Ausfallrisiko im Normalfall auf die westliche Bank über.
Angesichts der im Geschäft mit belarussischen Abnehmern bestehenden Ausfallrisiken hatten vor dem Verbotserlass der Nationalbank nicht wenige Exporteure dazu tendiert, sich Vorauszahlung in voller Höhe auszubedingen. Dabei musste die 60-Tage-Frist für die Warenlieferung beachtet werden.
Die Zahlungskondition "Vorauskasse" hatte die Möglichkeiten des Exporteurs zur Geschäftsanbahnung beziehungsweise -ausweitung in Belarus aber schon immer stark eingeschränkt. Die dortigen Importeure und Endabnehmer sind oft sehr liquiditätsschwach und können oder wollen die sehr hohen Finanzierungskosten nicht tragen. Außerdem lehnte der belarussische Importeur die Zahlungsart "Vorkasse" mitunter auch deshalb ab, weil er keine Absicherungsmöglichkeiten für Fälle hatte, in denen der ausländische Partner seinen Lieferverpflichtungen nicht (oder nicht in vollem Umfang) nachkommt.
Aufgrund einer weiteren Nationalbank-Verordnung vom 15.1.09 wurde der Erlass Nr. 165 dahingehend modifiziert, dass es belarussischen Exporteuren gestattet ist, Vorauszahlungen für Importe von Maschinen, Komponenten und Materialien zu leisten, sofern die Zahlungen aus Ausfuhrerlösen geleistet werden, die auf ihren Bankkonten aufgelaufen sind.
Es sind Schritte hin zu einer Wiedereinführung der Devisen-Zwangsbewirtschaftung durch die Nationalbank Belarus' erkennbar. Seit Februar 2009 gilt ein partielles Devisen-Ankaufsverbot. Die Nationalbank hat es Importeuren untersagt, Fremdwährungen an der Devisenbörse nachzufragen. Per Nationalbank-Erlass war bereits im Mai 2007 verfügt worden, dass Unternehmen bei der Zentralbank keine Devisen für Zwecke der Kapitalübertragung ins Ausland (zum Beispiel für Immobilienerwerb zwecks Gründung einer Repräsentanz oder Tochtergesellschaft) mehr kaufen dürfen.
Hinter beiden Zentralbank-Erlassen dürfte die Sorge um die Aufrechterhaltung der Währungsstabilität gestanden haben. Die Gefahr unkontrollierter Einbußen beim Außenwert des Belarus-Rubel (BYR) scheint indes auch heute nicht gebannt.
Das Potenzial für Finanzierungen von Liefergeschäften nach Belarus galt unter Finanzexperten zumindest bis zum Beginn des gegenwärtigen Einbruchs der Weltkonjunktur als hoch. Die Regierung in Minsk verfolgt weitreichende Programme zur Modernisierung von Industrie und Wirtschaft einschließlich der Infrastruktur, darunter zum Umstieg auf Energie sparende Technologien. Außerdem soll verstärkt in die Nutzung lokaler Energieressourcen investiert werden. Jedoch bestehen in dem osteuropäischen Land bereits seit längerem zahlreiche Investitionshemmnisse und als Folge verbreitete Zurückhaltung potenzieller westlicher Investoren. Dies war auch in den letzten Jahren relativer wirtschaftlicher Prosperität und Stabilität der Fall gewesen.
Nach Lage der Dinge kommen als Hauptgeldquellen für größere Investitionen neben Mitteln aus dem Staatshaushalt - die wegen der Finanzkrise des belarussischen Staates spärlicher fließen werden als bisher - vor allem Kredite aus dem Ausland einschließlich internationaler Finanzorganisationen in Betracht.
Die belarussische BelSneschEkanamBank (russisch BelWneschEkonomBank) hatte in der Vergangenheit wiederholt Rahmenabkommen mit Syndikaten westeuropäischer, darunter auch deutscher Banken über Kreditlinien in dreistelliger Millionenhöhe (Euro) geschlossen, zuletzt im April 2007. Die Priorbank (RZB Group) hatte in den Jahren 2003 und 2007 unter Vermittlung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) syndizierte Darlehen erhalten. Die Märkte für Syndizierungen von Krediten durch Bildung von Banken-Konsortien sind heute infolge der Weltfinanzkrise ausgetrocknet.
Belarussische Importeure bekommen zurzeit selten Zahlungsziele. Die Einräumung von Zahlungszielen ist praktisch nur dort anzutreffen, wo langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen. Akkreditive (und zwar unwiderrufliche und durch eine westliche Bank bestätigte Akkreditive) sind vor allem im Handel mit westlichen Staaten und damit auch im deutsch-belarussischen Warenverkehr von größerer Bedeutung. Indes - bisher sind längst nicht alle deutschen Banken bereit, an Eröffnungen von Akkreditiven zugunsten des Exporteurs durch eine belarussische Bank mitzuwirken beziehungsweise Kreditlinien einzuräumen.
Im innerbelarussischen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr sind Barter-Geschäfte seit einem Ukas von Staatschef Alexander Lukaschenko vom 15.8.05 "Über einige Fragen der Abschließens von Verträgen und des Erfüllens von Verbindlichkeiten auf dem Territorium der Republik Belarus" geächtet und mit Sanktionen bedroht. Die Zeit des Barter sowie der Clearing-Konten, -Schemata und -Mechanismen ist seitdem jedoch nur offiziell beendet. In der Schattenwirtschaft leben Praktiken nach Art von Kompensation und Barter fort. Ziel ist dabei meist die "Optimierung" (lies: Minimierung) der Steuerlast. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr Belarus' hat der Barter-Handel keine nennenswerte Bedeutung mehr, seit die russischen Geschäftspartner den Übergang zu monetären Formen der Bezahlung durchgesetzt haben.
Die Zahlungsmoral und -disziplin belarussischer Importeure und Endabnehmer hat sich in den letzten Jahren zumindest nicht weiter verschlechtert. Es gibt vielmehr Anzeichen dafür, dass eine Besserung eingetreten ist. Hatten deutsche Unternehmen, darunter zum Beispiel Lieferanten von Agrarchemikalien an viele Kleinabnehmer in Belarus, noch vor wenigen Jahren von einer Häufung von Zahlungsausfällen berichtet, so liegen derzeit keine derartigen Krisensignale vor. Die immer wieder auftretenden Zahlungsverzögerungen dürften eher technischer Natur sein.
Die Zahlungsrückstände, wie sie von der Nationalbank der Republik Belarus auf ihrer Internetseite (http://www.nbrb.by) für den internationalen Zahlungsverkehr im "Realen Sektor" (das heißt in der Unternehmenssphäre) Belarus' ausgewiesen werden, sind durchaus keine vernachlässigbare Größe. Mit Stichtag 1.4.09 sollen diese Zahlungsrückstände bei 705,5 Mio. US$ gelegen haben; das wären 4,3% der Bruttoauslandsverschuldung der Republik Belarus (am genannten Stichtag 16.322,4 Mio. $). Im internationalen Vergleich sind diese "arrears" auffallend hoch; sie markieren einen Rekordwert in der Region Osteuropa/GUS. Eine schlüssige Erklärung für die Höhe des Obligos aus Zahlungsrückständen ist nicht zu erhalten, ebenso wenig nähere Aufschlüsse über seine Art und Zusammensetzung. Es ist anzunehmen, dass chronische Liquiditätsengpässe großer staatlicher Industrieunternehmen im Spiele sind. (H.M.)
Weitere Informationen zu dem Thema Kreditvergabe und Zahlungsverhalten bietet die kostenpflichtige Broschüre "Zahlungsverkehr und Exportfinanzierung - Belarus". Diese Broschüre finden Sie in der Datenbank von Germany Trade & Invest (http://www.gtai.de; Rubrik: Datenbank-Recherche)
Dieser Artikel ist relevant für:
Belarus Finanzwesen, allgemein, Außenhandel / Struktur, allgemein, Zahlungsverkehr, Kreditauskunfteien, Inkassodienste, Banken, KreditinstituteWeitere Informationen
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