Internationale Märkte

02.07.2009

Kenia will mehr Effizienz im Zahlungsverkehr

Kenia will mehr Effizienz im Zahlungsverkehr

Höchstbeträge für Schecks / Liquidität durch Steuermaßnahmen / Von Inge Hackenbroch

Nairobi (gtai) - Kenia ergreift gegenwärtig Maßnahmen zur Verbesserung des inländischen Zahlungsverkehrs. Beispielsweise werden Höchstbeträge bei der Scheckausstellung eingeführt, die das Verfahren über die zentrale Clearingstelle beschleunigen sollen. Hohe Beträge laufen über das seit 2005 bestehende elektronische Abrechnungssystem. Die Maßnahme soll unter anderem Scheckbetrügereien reduzieren. Von Änderungen bei der Mehrwertsteuer werden positive Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen erwartet.

Kenias Regierung und Zentralbank setzen derzeit verschiedene Maßnahmen zur generellen Verbesserung des inländischen Zahlungsverkehrs um. So hat Finanzminister Uhuru Kenyatta im Parlament ein Gesetz eingebracht, das die elektronische Übermittlung zwischen Geschäftsbanken und zentraler Clearingstelle offiziell erlaubt.

Dies soll den Banken, die Schecks nicht mehr zur Clearingstelle transportieren müssen, Zeit und Kosten sparen. Gleichzeitig soll sich das neue System durch die beschleunigte Kreditierung günstig auf die Liquidität der beteiligten Unternehmen auswirken. Das ist besonders wichtig angesichts der nach wie vor dominanten Rolle von Schecks als bevorzugte Zahlungsmethode in der Wirtschaft Kenias.

Ferner gilt ab 1.10.09 für Scheckeinreichungen bei der zentralen Clearingstelle ein Höchstbetrag von 1 Mio. Kenia-Shilling (K.Sh.), umgerechnet rund 10.000 Euro. Höhere Beträge werden in Zukunft über das elektronische Abrechnungssystem Kenya Electronic Payments and Settlement System (KEPSS) abgewickelt, auch Real Time Gross Settlement (RTGS) genannt, das es seit 2005 gibt. Solche Höchstbeträge gelten dann auch für Devisenschecks und elektronische Überweisungen (35.000 US$ beziehungsweise 15.000 £ oder 30.000 Euro).

Mit der Einführung von Höchstgrenzen für Schecks will die Zentralbank die Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr erhöhen und hierdurch unter anderem auch zu einer Belebung wirtschaftlicher Aktivitäten beitragen. Bankenexperten haben ausgerechnet, dass sich die Abwicklung von Schecks über die Clearingstelle um wertmäßig bis zu 60% reduzieren dürfte. Dies soll in Zukunft nicht zuletzt eine Beschleunigung des Zahlungsverkehrs bewirken, da die Abrechnung über die Clearingstelle bislang mit drei Arbeitstagen als unnötig lang gilt.

Zahlungen per Scheck machen in Kenia rund drei Viertel des unbaren Zahlungsverkehrs aus. Im Finanzjahr 2007/08 (1.7.) wurden nach Erfassung der Central Bank of Kenya (CBK) täglich im Schnitt 51.800 Schecks durch das Clearing House abgerechnet, verglichen mit 48.800 im Vorjahr, im Gesamtwert von 8,5 Mrd. K.Sh. Weitere verbreitete unbare Zahlungsmethoden sind elektronische Überweisungen, Kreditkartenzahlungen sowie das erst seit kurzem mögliche Geldtransfersystem über Handys durch die führenden Mobilfunkanbieter.

Bei der Popularität von Schecks wundert es Landeskenner kaum, dass Scheckbetrug und Ausstellung ungedeckter Schecks ein wesentliches Problem für die Wirtschaft darstellen. So ergab eine Ad-hoc-Untersuchung der Kenya Bankers Ass. (KBA) von 2007, dass 34 von insgesamt 41 Geschäftsbanken in den ersten neun Monaten geplatzte Schecks mit einem Gesamtvolumen von 2,2 Mrd. K.Sh. melden mussten.

Dieses verbreitete Phänomen gilt als Hauptgrund für die anhaltende Beliebtheit von Cash-Transaktionen, ein umständliches und teures Zahlungssystem. Obwohl die Ausstellung ungedeckter Schecks seit 2004 gesetzlich als strafrechtliches Vergehen behandelt wird, hat sich nach Aussage der Branche nicht viel geändert, da üblicherweise solche Fälle in außergerichtlichen Vergleichen geregelt werden.

Eine Verbesserung der Liquidität der kenianischen Wirtschaft wird unter anderem mit den im neuen Haushalt eingeführten Änderungen des Mehrwertsteuersystems beabsichtigt. So ist vorgesehen, die Registrierungsperiode für Mehrwertsteuerrückzahlungen von 30 auf zukünftig 90 Tage zu verlängern. Dies soll, so Steuerexperten, vor allem neuen Unternehmen mehr Zeit geben, sich mit dem System vertraut zu machen, ohne den Verlust von Rückzahlungsbeträgen wegen Fristüberschreitung zu riskieren.

Eine weitere steuerliche Maßnahme mit positiver Wirkung auf die liquiden Mittel betrifft die VAT-Befreiung (Value Added Tax) von Warenlieferungen und Dienstleistungen an die Exportwirtschaft. Eine Liste der betroffenen Unternehmen wird laut Ankündigung des Finanzministers im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht.

(I.H.)

Dieser Artikel ist relevant für:

Kenia Zahlungsverkehr, Kreditauskunfteien, Inkassodienste

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