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13.07.2009
Zahlungsmoral in Ungarn lässt nach
Zahlungsmoral in Ungarn lässt nach
Neues Insolvenzrecht soll hohe Zahl der Firmenabwicklungen verringern / Von Erika Anders-Clever
Budapest (gtai) - Schon 2008 hat sich in Ungarn die Frist bei der Begleichung von Zahlungsforderungen in der Wirtschaft auf durchschnittlich 167 Tage erhöht. 2003 lag diese Zeitspanne im Mittel bei nur 35 Tagen. 2009 dürfte die Zahl der eingeleiteten Verfahren zu Firmenabwicklungen um 50% steigen. Im September 2009 tritt allerdings ein neues Insolvenzgesetz in Kraft, das Zahlungsmoratorien erleichtert und Firmenabwicklungen möglichst vermeiden will. Beim Rating der Kreditversicherer liegt Ungarn im regionalen Vergleich im Mittelfeld. (Kontaktschriften)
Eine Verschlechterung der Zahlungsmoral ist in Ungarn bei internationalen Unternehmen ebenso anzutreffen wie bei der öffentlichen Verwaltung und bei Kleinbetrieben. Die Zahlungsmoral galt bis zum Ausbruch der Wirtschaftskrise als gut. Es gibt aber traditionell eine sehr hohe Zahl von Firmenabwicklungen und -Neugründungen.
Hier soll mit dem neuen Insolvenzrecht, das vom ungarischen Parlament Mitte 2009 verabschiedet worden ist, gegengesteuert werden. Es tritt Anfang September in Kraft. Ein angeschlagenes Unternehmen kann dann über einen Antrag bei Gericht sehr kurzfristig Zahlungsmoratorium von 90 Tagen eingeräumt bekommen. Diese Möglichkeit hatten die Gerichte bislang nicht. Es wird nunmehr zudem ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Ziel ist Erhalt und Sanierung eines angeschlagenen Unternehmens und nicht dessen Abwicklung oder Zerschlagung.
Bislang hat es in Ungarn nur eine geringe Anzahl von Insolvenzverfahren gegeben, da diese nach altem Recht nur begrenzte Möglichkeiten zur Rettung von Unternehmen geboten haben. 2008 wurden nur 15 Verfahren neu registriert (bei gleichzeitig 11.500 Verfahren zu Firmenabwicklungen). Amtliche Stellen erwarten im Anschluss an die Gesetzesänderungen kurzfristig eine Erhöhung auf das Fünffache. Nach neuem Recht kann ein solches Verfahren grundsätzlich beantragt werden, solange ein Gericht noch keine Firmenabwicklung verfügt hat.
Bei Firmenabwicklungen sind in Ungarn die Chancen für die Gläubiger in der Regel schlecht: Durchschnittlich weniger als 10% ihrer Ansprüche wurden in den bisher abgeschlossenen Verfahren erfüllt. Im Anschluss an Abwicklungsverfahren kommt es in über der Hälfte der Fälle zu Firmenneugründungen durch die Beteiligten. Von der Gesamtzahl aller Start-up-Firmen im ersten Halbjahr 2009 entfiel ein Anteil von 70% auf Firmengründer, deren letztes Unternehmen erst kurz vorher abgewickelt worden war. Die in den letzten Jahren stark deregulierten Verfahren für Firmengründungen zeigen hier Wirkung, wie die Experten des französischen Kreditversicherers "Coface" herausstellen. Auf der weltweiten Doing Business-Liste der Weltbank rangiert Ungarn auf Platz acht, was die unbürokratische Abwicklung von Firmengründungen angeht.
Die Zahlungsmoral bei Inlandsgeschäften ist in Ungarn seit dem Herbst 2008 insgesamt deutlich schlechter geworden. 65% aller Firmen haben Außenstände, die seit mehr als einem Jahr fällig sind. Bei einem Drittel dieser Firmen übersteigt ihr Wert den Betrag von umgerechnet knapp 200.000 Euro. Die Kreditversicherer stellen fest, dass der Kfz-Sektor, das Baugewerbe und der Handel zu den Sektoren gehören, die am stärksten betroffen sind. Solide stehen dagegen die Sparten Energie und Telekommunikation da. Die Außenstände im Export sind eher gering. Ungarns Rating wurde von "Coface" im Mai 2009 noch mit "A4" angegeben und liegt damit über der Einstufung von Rumänien ("B"), aber unter dem Rating von Tschechien sowie vor allem Slowenien, das in der Region an der Spitze liegt und die gleiche Einstufung wie Deutschland aufweist ("A2").
Bei den Firmenabwicklungen lagen zuletzt die Kfz-Servicebetriebe und -Zulieferer der Zahl nach an der Spitze; auch in der IT-Service-Branche und bei Reisebüros ist die Zahl stark gestiegen. Zu den größeren 2009 von Abwicklungsverfahren betroffenen Firmen gehören in Ungarn EYBL Hungária Textil, DAM 2004 Acél/Stahl sowie Herz-Szalámi.
Ungarn bietet von den privatrechtlichen Instrumenten her grundsätzlich ähnliche Möglichkeiten zur Absicherung von Forderungen wie in Westeuropa üblich; das Land hat sich hier an Österreich orientiert. Inhaltlich sind im Detail allerdings bedeutende Abweichungen vorhanden. Neben vertraglichen Sicherungsmöglichkeiten gibt es auch spezielle gesetzlich verankerte wie das Zurückbehaltungsrecht, wie eine Analyse der WKO aufzeigt (Wirtschaftskammern Österreichs, Wien-Budapest). Das Instrument des Sicherungseigentums gibt es in Ungarn nicht. Als vertragliche Kreditsicherung kommen unter anderem Bankgarantie, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt sowie Pfand in Betracht. Die Factoring-Umsätze haben sich in Ungarn seit 2005 fast verdoppelt und kletterten 2008 auf über 3 Mrd. Euro, wie die Wirtschaftsberater von PricewaterhouseCoopers (PWC) melden. Dieser Trend dürfte sich 2009 noch verstärken. Die Firmen versuchen, sich über die Beauftragung von Factoring-Gesellschaften ihre Liquidität zu sichern. Factoringgeschäfte werden in Ungarn laut PWC traditionell mit Regress abgeschlossen. Dabei fallen die Forderungen, falls nicht an die Factoring-Gesellschaft gezahlt wird, an den Lieferanten zurück. Zuletzt ist aber die Zahl der regressfreien Factoringgeschäfte deutlich gestiegen, bei denen die Factoring-Gesellschaft das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt.
Kontaktanschriften:
Coface Hungaria Credit
Tüzoltó u. 59
H-1094 Budapest
Ansprechpartner: Eva Friedrich
Tel.: 00361/299 20 71,Fax: -210 17 35
E-Mail: office@coface.hu, Internet: http://www.coface.hu
Creditreform Interinfo
József u. 13
H-1084 Budapest
Ansprechpartner: Dávid Nagy
Tel.: 00361/333 30 00; Fax: -333 31 11
E-Mail: creditreform@creditreform.hu, Internet: http://www.creditreform.hu
PricewaterhouseCoopers - PWC
Wesselényi u. 16
H-1077 Budapest
Ansprechpartner: Csaba Szántó
Tel.: 00361/461 91 00; Fax:-01
E-Mail: info@hu.pwc.com, Internet: http://www.pwc.com
(E.A.)
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