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05.08.2009
Zahlungsverkehr und Zahlungsbedingungen in Griechenland
In Griechenland sind Vorauszahlungen üblich
Promissory Letter verbreitet / Bankbürgschaften bei größeren Lieferungen
Athen (gtai) - Beim Zahlungsverkehr in Griechenland müssen Besonderheiten von Anfang an mit einkalkuliert werden. Die Zahlungsfristen zählen im europäischen Vergleich zu den längsten und liegen bei durchschnittlich 79 Tagen, werden jedoch regelmäßig um 26 Tage überschritten. Das Forderungsausfallrisiko ist jedoch nicht höher als anderswo in Europa. Grundsätzlich wird vor Abschluss umfangreicher Verträge zu einer Bonitätsprüfung geraten. Dazu stehen die Dienste diverser Anbieter zur Verfügung.
Da Griechenland Mitglied der Europäischen Währungsunion ist, ist der Euro gängiges Zahlungsmittel. Im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr wird der Wechsel häufig genutzt. Seit dem 1.1.02 besteht für Wechsel keine Versteuerungspflicht mehr. Wird er nicht beglichen, so erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Fälligkeit der Forderung der Wechselprotest durch einen Notar.
Schecks werden weniger als Zahlungsmittel, sondern eher als Kreditmittel genutzt. Daher ist der nachdatierte, von verschiedenen Gläubigern indossierte Scheck gebräuchlich. Der Aussteller eines ungedeckten Schecks kann strafrechtlich belangt werden.
Häufig genutzt wird auch der Promissory Letter (hyposhetiki epistoli). Hierbei handelt es sich um eine schriftlich fixierte Anerkennung der Zahlungsverpflichtung, die dem Gläubiger durch die Bank des Kunden zugestellt wird. Hiermit verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Dieses Zahlungsmittel erweist sich nach Auskunft der Allgemeinen Kreditversicherung Coface als sehr effizient, da sie eine tatsächliche Schuldanerkennung seitens des Käufers darstellt. Der Promissory Letter unterliegt jedoch nicht den Bestimmungen des Wechselrechts.
Auch die schnellere und sichere Überweisung per SWIFT-System stellt inzwischen ein weit verbreitetes Zahlungsmittel dar. Wird eine Banküberweisung vereinbart, ist es üblich, dass monatliche Raten und ein bestimmter Prozentsatz der zu zahlenden Summe bereits vorab fällig werden.
Zahlungsbedingungen und -fristen sowie die Konventionalstrafe bei Nichtbeachtung der Klauseln legen die Geschäftspartner in aller Regel im Vertrag detailliert fest. Die Begleichung der Rechnung sowie die ausgehandelten Bedingungen und Fristen hängen jedoch stark von der Qualität und Dauer der Geschäftsbeziehungen zwischen Käufer und Lieferant sowie vom Umfang der Bestellung ab.
Nachdem eine Bestellung beim Lieferanten angekommen ist, ist es üblich, Vorauszahlungen zu leisten, die in der Regel bei 20 bis 30% des Bestellwertes liegen. In Sonderfällen kann der Lieferant oder Exporteur Vorauszahlungen von bis zu 80% verlangen; dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um ein vom Lieferanten patentiertes Produkt handelt.
Insbesondere bei Verhandlungen mit großen ausländischen Unternehmen wird die Vorlage einer Bankbürgschaft verlangt. Das heißt, der Kunde leistet eine Vorauszahlung über rund 30% des Bestellwertes und die restlichen 70% werden über eine Bankbürgschaft abgedeckt. Auf diese Weise kann der Kunde den Zahlungszeitraum ausdehnen, der sich im Höchstfall auf fünf Jahre beläuft. Bankbürgschaften sind zudem bei Bestellungen üblich, deren Wert über 200.000 Euro liegt.
Für kleine und mittelständische Unternehmen, deren Zahlungen sich auf niedrigerem Niveau bewegen, werden alle Modalitäten vertraglich festgehalten und der Vertrag beim Finanzamt eingereicht. Bankbürgschaften sind hier unüblich. Je nach Höhe der Bestellung sind Preisnachlässe gängig. Bei Industriegütern können sie bis zu 30% des Bestellwertes betragen, im Handel liegen sie meist nicht über 10%. Bei langjährigen Geschäftsbeziehungen sind auch höhere Preisnachlässe üblich.
Bei den Zahlungsmodalitäten gibt es im Einzelfall Branchenbesonderheiten. So kann es bei Bestellungen von Software sein, dass die Zahlung bis zur Überprüfung des Betriebs hinausgezögert wird. In der Bauwirtschaft spielen Fertigstellungs- und Abgabetermine eine wichtige Rolle. In jedem Fall sind die Qualität der Zusammenarbeit und das Vertrauensverhältnis wichtig, damit kurzfristig und unkompliziert eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.
Von führenden Ratingagenturen wird Griechenland zwar mittlerweile mit der Note A, aber A3, bewertet. Im europäischen Vergleich weist das Land mit einer durchschnittlichen Zahlungsfrist von 79 Tagen, die jedoch regelmäßig um 26 Tage überschritten wird, eine schlechte Zahlungsmoral auf. Erst nach insgesamt 105 Tagen kann damit eine Firma mit der Überweisung der vereinbarten Summe rechnen und muss dies bei Kalkulationen ihrer Liquidität und Refinanzierungskosten entsprechend berücksichtigen.
Grundsätzlich wird vor Abschluss umfangreicher Verträge zu einer Bonitätsprüfung geraten. Es ist davon auszugehen, dass 2009 die Anzahl der Insolvenzen zunehmen wird. Die Insolvenzquote ist jedoch mit nur sieben Insolvenzen je 10.000 Unternehmen im europäischen Vergleich (Durchschnitt: 67) gering.
Informationen über die Finanzsituation eines Unternehmens sind bei Icap S.A. erhältlich. Icap (http://www.icap.com) gibt zudem Marktstudien heraus und fungiert als Unternehmensberatung. Auch bei der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer in Athen (http://www.german-chamber.gr) können Bonitätsauskünfte über potenzielle Geschäftspartner eingeholt werden.
Die internationale Kreditauskunftei Creditinfo Group ist auch in Griechenland mit Creditinfo Hellas (http://www.alphami.gr) präsent und fungiert dort als Partner von D&B. Die Auskunftei Infobank Interlease Dsa S.A. (http://www.infobank.gr) kann ebenso bei der Eintreibung von Forderungen zu Rate gezogen werden. Das Unternehmen existiert bereits seit über 20 Jahren und verfügt über eine umfangreiche Datenbank. Diese wird anhand von Daten der Kammern, der Veröffentlichungen in der Regierungszeitung (FEK) und sonstigen offiziellen Quellen ständig aktualisiert. Infobank unterhält zudem ein Fachbüro, das sich eigens mit Forderungen aus nicht gedeckten Schecks und nicht beglichenen Rechnungen befasst.
Allgemeine Informationen über Unternehmen in Griechenland können über die Athener Industrie- und Handelskammer EBEA (http://www.acci.gr) bezogen werden. Auf Grundlage des Mitgliederregisters hat EBEA eine umfangreiche Unternehmensdatenbank aufgebaut. Erhältlich sind Angaben über den Unternehmensgegenstand, den Sitz, die Personaldecke und ähnliches. Details zur Finanzlage der Unternehmen können dort jedoch nicht abgefragt werden.
Weitere Informationen zu dem Thema Kreditvergabe und Zahlungsverhalten bietet die kostenpflichtige Broschüre "Zahlungsverkehr und Exportfinanzierung - Griechenland". Diese Broschüre finden Sie in der Datenbank von Germany Trade & Invest (http://www.gtai.de; Rubrik: Datenbank-Recherche).
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