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05.08.2009
Keine grundlegenden Änderungen im indischen Zahlungsverkehr
Keine grundlegenden Änderungen im indischen Zahlungsverkehr
Liquidität der indischen Unternehmen sinkt / Möglichkeiten der Bonitätsprüfung nutzen
New Delhi (gtai) - Indien hält vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise an seinen Vorschriften zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und seinen Devisenregeln fest. Allerdings sollten Exporteure bei ihrem Indiengeschäft aufmerksam bleiben. Denn die Geldinstitute sind bei ihrer Kreditvergabe zurückhaltender geworden und die Liquidität der Unternehmen vor Ort hat sich verschlechtert. Vertreter ausländischer Banken und Unternehmen raten daher, Lieferungen nur gegen Akkreditiv abzuwickeln und von den Möglichkeiten der Bonitätsprüfung gebrauch zu machen. (Kontaktanschriften)
Die konjunkturelle Abschwächung auf dem indischen Subkontinent hat bislang keine direkten Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr. Zwar wurden die bestehenden Devisenvorschriften und Richtlinien zum Zahlungsverkehr nicht geändert. Dennoch raten ausländische Banken den Unternehmen bei ihrem Indiengeschäft bestimmte Regeln zu beachten. Insbesondere für Exporteuer gilt: keine Warenlieferungen ohne unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv (Letter of Credit). Angesichts einer zurückhaltenderen Kreditvergabe durch die indischen Banken versuchen die Firmen verstärkt, ihre Auslandsgeschäfte über andere Zahlungsmodalitäten abzuwickeln.
Dennoch sollten die Unternehmen auf Warenlieferungen gegen spätere Bezahlung, auf Kredit oder gegen Wechsel ohne ausreichende Sicherungen verzichten. Denn sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Forderungseintreibung sowie die juristisch vorhandenen Sicherungsrechte sind in der Praxis nur schwer durchsetzbar. Bei ungewisser Bonität des Kunden, zum Beispiel beim ersten Geschäft, ist daher eine Vorauszahlung des kompletten Betrages anzuraten.
Die indischen Importeure erhalten laut Bankenauskunft wie bisher ohne Probleme Devisen für die Wareneinfuhr gegen Vorlage der Zolldokumente. Auch die Vorschriften für Vorauszahlungen (advance remittance) bleiben unverändert. Banken können demnach Vorauszahlungen für den Warenimport in unbegrenzter Höhe leisten. Allerdings muss der Importeuer ab einem advance remittance von mehr als 100.000 US$ eine Zahlungssicherung in Form eines Akkreditivs von dem ausländischen Kreditinstitut vorlegen. Die Repatriierung von in Indien investiertem Kapital unterliegt wie bisher keinen Begrenzungen.
Die Vorschriften für den Zahlungsverkehr in Indien sind insbesondere für Marktneulinge oft unübersichtlich. Es ist daher empfehlenswert, sämtliche Zahlungsvorgänge sowie die Abwicklung von Bankgeschäften über einen erfahrenen "Chartered Accountant" mit Expertise in der Abwicklung von Export- und Importgeschäften laufen zu lassen. Zudem ist wichtig, sich regelmäßig über geplante Änderungen beim Zahlungsverkehr auf dem Laufenden zu halten. Zuständig hierfür ist die indische Zentralbank, Reserve Bank of India (RBI), die alle neuen Vorschriften auf ihrer Homepage unter http://www.rbi.org.in/scripts/NotificationUser.aspx bekannt gibt.
Nach Aussagen von Unternehmen vor Ort hat sich die Zahlungsmoral auf indischer Seite im kommerziellen Bereich trotz Finanzkrise nicht weiter verschlechtert. Allerdings ist diese insgesamt nicht besonders stark ausgeprägt. Zahlungen werden in der Regel erst nach mehrmaliger Aufforderung geleistet. Ein ständiges Nachfassen beim Geschäftspartner gehört daher zum Basisinstrumentarium eines jeden Unternehmers in Indien.
Beim Inkasso-Indikator International von Creditreform belegt Indien auf einer Skala von 1 bis 10 (wobei 10 der höchste Wert ist) mit 3,8 den vorletzten Platz - lediglich Russland schneidet noch schlechter ab. Der Indikator gibt an, in welchen Ländern es Sinn macht, bereits angemahnte Forderungen weiter zu verfolgen oder ob man es vermeiden sollte, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Je niedriger der Wert, desto eher kann man bei einer Nichtleistung trotz Mahnung von der endgültigen Uneinbringlichkeit der offenen Forderung ausgehen.
In diesem Falle sollte das Unternehmen unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes einen außergerichtlichen Vergleich mit dem säumigen Geschäftspartner anstreben. Der Gang vor ein indisches Gericht ist auch bei klarer Sachlage ein kostspieliger und vor allem zeitraubender Prozess. Denn die indischen Gerichte sind hoffnungslos überlastet und bereits in erster Instanz können sich die Verfahren über mehrere Jahren hinziehen. Laut der Studie "Doing Business in India" der Weltbank beträgt die Dauer eines Rechtsstreits bei Wirtschaftsfragen in erster Instanz im Durchschnitt 1.420 Tage und die Kosten belaufen sich auf rund 40% des Streitwertes.
Die Länderbonität Indiens hat sich nach Angaben der Ratingagenturen Moody's, Fitch und Standard & Poor's seit Mitte 2008 leicht verschlechtert. Gründe hierfür sind die konjunkturelle Abschwächung der indischen Wirtschaft sowie das ausufernde Haushaltsdefizit, das zuletzt auf fast 6% angestiegen war. Laut Institutional Investor konnte sich Indien im März 2009 auf der Länderbonitätsliste gegenüber September 2008 um zwei Plätze auf Rang 52 verbessern. Beim Bonitätsindex büßte der Subkontinent allerdings 3,6 Punkte auf 59,9 ein.
Bonität und Zahlungsfähigkeit eines neuen Kunden sollten grundsätzlich vorher geprüft werden. Die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung über einen externen Dienstleister haben sich in Indien in den letzten Jahren stark verbessert. Größter Anbieter ist das Credit Information Bureau India Ltd (CIBIL; http://www.cibil.com), das auf Initiative verschiedener indischer Banken gegründet wurde und über eine Datenbank mit Bonitätsinformationen zu knapp 3 Mio. Unternehmen und 140 Mio. privaten Konsumenten verfügt. Von den internationalen Risikomanagementfirmen sind die US-Auskunftei Dun & Bradstreet (http://www.dnb.co.in), die zudem mit ihrer indischen Tochter zu 10% an CIBIL beteiligt ist, sowie Coface (http://www.coface.co.in) auf dem Markt aktiv.
Kontaktanschriften:
Indo-German Chamber of Commerce (IGCC)
Maker Tower 'E', 1st floor, Cuffe Parade Mumbai - 400 005
Tel.: 0091 22/66 65 21 21, Fax: -66 65 21 20
E-Mail: bombay@indo-german.com, Internet http://www.ndo-german.com
Credit Information Bureau India Ltd (CIBIL)
Hoechst House, 6th Floor, 193 Backbay Reclamation, Nariman Point, Mumbai - 400 021
Tel.: 0091 22/66 38 46 00, Fax: -22 66 38 46 66
E-Mail: info@cibil.com, Internet: http://www.cibil.com
Dun & Bradstreet Information Services India Pvt Ltd
ICC Chambers, Opp Santogen Mills, Saki Vihar Road, Powai, Mumbai - 400 072
Tel.: 0091 22/28 57 41 90, Fax: -28 57 20 60
E-Mail: dnbsales@mail.dnb.co.in, Internet: http://www.db.co.in
Coface India Credit Management Services Pvt. Ltd.
5th Floor, Aryston Center, Juhu Tara Road, Juhu, Mumbai - 400 049
Tel.: 0091 22/26 12 25 35, Fax: -26 12 25 41
E-Mail: samuel_jesuratnam@cofaceindia.com, Internet: http://www.coface.co.in
(B.A.)
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