
11.04.2011
Kenia geht gegen Geldwäsche vor
Kenia geht gegen Geldwäsche vor
Zentralbank verschärft Bestimmungen für Devisenhändler / Von Inge Hackenbroch
Nairobi (gtai) - In Kenia sind die Auflagen für private Devisenhändler beziehungsweise Forex Bureaus verschärft worden. Mit den neuen Bestimmungen sollen die Vorschriften des Gesetzes gegen Geldwäsche in der Praxis berücksichtigt werden. Die Branche erwartet aufgrund der erweiterten Kapitalauflagen in Zukunft eine Welle von Fusionen. Dies wird allgemein als wünschenswerte Marktbereinigung durch Ausschluss finanzschwacher Unternehmen angesehen. (Kontaktanschrift)
Die kenianische Zentralbank hat neue Auflagen für Wechselstuben - Forex Bureaux - erlassen, die zu mehr Transparenz und dem Ausschluss unseriöser Händler führen sollen. Danach müssen solche Firmen in Zukunft ihren Kapitalstock auf 60.000 US$ verdoppeln. Ebenso wurde das vorgeschriebene Mindestdepot bei der Central Bank of Kenya (CBK) auf 4.000 US$ verdoppelt. Wie Zentralbankgouverneur Njuguna Ndung'u dazu verlauten ließ, sollen die neuen Richtlinien das 2010 in Kraft getretene Geldwäschegesetz (Proceeds of Crime and Anti-Money Laundering Act, 2009) flankieren.
Der Branchenverband des Devisenhandels, die Kenya Forex Bureau Association (KFBA), begrüßte nach einem Bericht der Wirtschaftszeitung "Business Daily" die verschärften Auflagen der Aufsichtsorgane. Danach werden diese als geeignete Maßnahme für die Verbesserung der Finanzkraft des Sektors und die Eliminierung finanzschwacher Wettbewerber aus dem Markt angesehen. Experten rechnen infolge der verschärften Kapitalvorschriften mit einer Welle von Fusionen in der Branche.
Nach den neuen Vorschriften dürfen die Wechselstuben zukünftig bis zu zwei verschiedene Devisenkonten bei zwei Banken unterhalten, wogegen die bisherigen Bestimmungen von 2006 nur ein einziges Konto zuließen. Jedoch wurde die Grenze, ab der Zinsen auf ein Deposit gezahlt werden, von 10.000 auf 30.000 $ angehoben. Dies wiederum bedeutet für die Institute entsprechende Zinseinbußen gegenüber den bisherigen Regularien.
Gleichzeitig wurde - entsprechend dem Ziel der Geldwäschebekämpfung - die Höchstgrenze pro Transaktion mit einem Kunden drastisch herabgesetzt: von bisher 10.000 auf zukünftig 1.000 US$. Gleichzeitig werden die Wechselstuben in Zukunft ebenfalls verpflichtet, von jedem Kunden die Personaldaten zu prüfen. Mit der Abschaffung der bislang üblichen anonymen Transaktionen fällt daher ein Wettbewerbsvorteil der privaten Wechselstuben gegenüber dem Kundengeschäft der Banken weg.
Die Forex Bureaus können jedoch in Zukunft als Agenten für internationale Geldtransfergesellschaften (Money Gram, Western Union) sowie auch für die neuen Mobilbanking-Dienste von Telekom-Firmen fungieren. Die neuen Bestimmungen treten mit Wirkung ab April 2011 in Kraft.
Kontaktanschrift:
Central Bank of Kenya
Haile Selassie Avenue
P.O.Box 60000-00200, Nairobi
Tel./Fax: 00254/20/286 0000
E-Mail: comms@centralbank.go.ke; Internet: http://www.centralbank.go.ke
(I.H.)
