30.01.2012
EU - Öffentliche und private Projekte/Umweltverträglichkeitsprüfung
Von Helge Freyer
(gtai) Im Amtsblatt der EU Nr. L 26 vom 28.1.2012 wurde die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten veröffentlicht. Sie tritt Mitte Februar 2012 in Kraft und löst die in den letzten Jahren mehrfach geänderte Richtlinie 85/337/EWG vom 27.6.1985 ab.
„Projekte“ im Sinne der neuen Richtlinie sind
die Errichtung von baulichen oder sonstigen Anlagen;
sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich derjenigen zum Abbau von Bodenschätzen.
„Projektträger“ im Sinne der Richtlinie ist eine Person, die die Genehmigung für ein privates Projekt beantragt, oder die Behörde, die ein Projekt betreiben will.
Zum Thema:
Europa- Zusammenfassungen der Gesetzgebung „Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten“ (ein Überblick)
Europäische Kommission, Webseite der Generaldirektion Umwelt
Weitere Informationen: Dr. Achim Kampf, Tel.: 0228/24993-415, Email: achim.kampf@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht (H.F.)
