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Einzelsicht
30.06.2010
Welt - UNCTAD-Studie zu Investitionsstreitigkeiten
Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat eine Studie zu den aktuellen Entwicklungen bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgestellt. Die Studie erwähnt 32 neue Verfahren, die im Jahr 2009 weltweit gemäß völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen von ausländischen Investoren gegen den Gaststaat eingeleitet wurden. Demnach waren bis Ende 2009 insgesamt 357 Investitionsstreitigkeiten bekannt, von denen 202 (rund 57%) aus den vergangenen fünf Jahren (seit 2005) stammen. 225 der 357 Investitionsstreitigkeiten wurden am Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for the Settlement of Investment Disputes, ICSID) anhängig gemacht. 91 weitere Fälle wurden nach der UNCITRAL-Schiedsordnung eingeleitet. Die restlichen Verfahren verteilten sich u.a. wie folgt: 19 am Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC), acht am Permanent Court of Arbitration in Den Haag (PCA), fünf an der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) und vier ad hoc Verfahren.
In den genannten 357 Fällen waren insgesamt 81 Staaten als Beklagte beteiligt: 49 davon waren Entwicklungsstaaten, 17 Industriestaaten und 15 Transformationsstaaten. Die Staaten Belize, Kambodscha, Mazedonien und Turkmenistan waren 2009 erstmals Partei einer Investitionsstreitigkeit. Die Top-10 der beklagten Staaten bildeten Argentinien (51 Verfahren), Mexiko (19 Verfahren), Tschechien (16 Verfahren), Ecuador (15 Verfahren), Kanada (14 Verfahren), Ukraine (14 Verfahren), USA (14 Verfahren), Venezuela (11 Verfahren), Ägypten (10 Verfahren) und Polen (10 Verfahren). Die Bundesrepublik Deutschland wurde in insgesamt zwei Fällen verklagt. Bis Ende 2009 waren 164 Verfahren abgeschlossen: 38% der Fälle wurden zu Gunsten des beklagten Staates, 29% der Fälle zu Gunsten des ausländischen Investors entschieden, während 34% der Fälle durch Vergleich beendet wurden. Für 26 Fälle sind keine Informationen vorhanden, 167 Investitionsstreitigkeiten sind noch anhängig. Die Studie wertet ferner die aktuelle Rechtsprechung der Schiedsgerichte zu den Begriffen „Investition“, „most favoured nation treatment“, „Enteignung“ sowie einigen prozessualen Aspekten aus.