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Zollbericht EU

Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bereits etablierte Förderinstrumente zur Verfügung.

KfW-Unternehmerkredit

Über den KfW-Unternehmerkredit können Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind, Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 25 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erhalten. Dabei handelt es um einen banküblich zu besichernden Kredit, der im Risiko der Hausbank liegt. Dabei stehen zwei Kreditvarianten zur Verfügung:

KfW-Unternehmerkredit – Betriebsmittelkredit

Zielgruppe:

Gewerbliche mittelständische Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften, Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht übersteigt

Höchstbetrag:

25 Mio. EUR

Laufzeit:

bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr

Sicherheiten:

Kredit ist banküblich zu besichern


KfW-Unternehmerkredit – Betriebsmittelkredit mit 50%iger Haftungsfreistellung

Zielgruppe:

wie oben; für Antragsberechtigung ist die Einhaltung der KMU-Kriterien (max. 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) erforderlich

Höchstbetrag:

5 Mio. EUR (soweit Kreditbetrag < 50% der letzten Bilanzsumme)

Laufzeit:

max. 2 Jahre (endfällig)

Sicherheiten:

Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern (50%ige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich)


Weitere Informationen:

ERP-Gründerkredit - Universell - (Betriebsmittel)

Den Bedarf von Gründern und jungen Unternehmen/Freiberufler, die noch keine 5 Jahre bestehen, deckt der ERP-Gründerkredit Universell mit Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 25 Mio. Euro bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren ab. Dabei handelt es sich um einen banküblich zu besichernden Kredit, der im Risiko der Hausbank liegt.

ERP-Gründerkredit - Universell - (Betriebsmittel)

Zielgruppe:

Gewerbliche mittelständische Unternehmen, Freiberufler, die noch keine 5 Jahre bestehen und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht übersteigt

Höchstbetrag:

25 Mio. EUR

Laufzeit:

max. 5 Jahre und ein Tilgungsfreijahr

Sicherheiten:

Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern


Sowohl für den Unternehmerkredit wie auch für den Gründerkredit erfolgt die Antragstellung über Banken und Sparkassen bei der KfW-Bankengruppe. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der "Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" handeln.



Landesförderinstitute

Ergänzend zum KfW-Angebot bieten die Landesförderinstitute ebenfalls zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Einzelheiten können bei den jeweiligen Landesförderinstituten erfragt werden. Eine Übersicht über die einzelnen Landesförderinstitute finden Sie in der Förderdatenbank des BMWi.


 

Bürgschaftsinstrumentarium der Bürgschaftsbanken, der Länder und des Bundes

Mit den Bürgschaftsprogrammen der Bürgschaftsbanken, der Länder und des Bundes können zur Überbrückung vorübergehender Liquiditätsengpässe Betriebsmittelkredite der Hausbanken für KMU bis zu 80 Prozent verbürgt werden. Die Bürgschaft dient der Hausbank als Sicherheit und ermöglicht oftmals erst die Kreditvergabe.

  • Bürgschaftsbanken:

    Die in allen Ländern tätigen Bürgschaftsbanken sind mit einer Rückbürgschaft des Bundes und des jeweiligen Landes ausgestattet.

    • Höchstbetrag: 1,25 Mio. Euro
    • Max. 80%ige Ausfallbürgschaften
  • Landesbürgschaften:

    • Höchstbetrag: ab einem Betrag über 1,25 Mio. Euro (decken je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent des Kreditrisikos ab)
  • Bundesbürgschaften (nur in den neuen Ländern)

    • Ab einem Bürgschaftsvolumen von 10 Mio. Euro (gemeinsame Riskoübernahme durch Bund und Länder)
    • Bis zu 80%ige Ausfallbürgschaften möglich
  • Bei allen Bürgschaftsübernahmen muss es sich um ein ansonsten gesundes Unternehmen handeln.
  • Anträge sind durch die Hausbank an den jeweiligen Mandatar des Bundes oder der Länder bzw. direkt an die Bürgschaftsbanken zu richten.


Weitere Informationen:


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