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EU Entwicklungszusammenarbeit

Sitzungspläne und Projektbewilligungen

Die Verwaltungsausschüsse für die einzelnen EU-Drittstaatenprogramme sind das Mitentscheidungsorgan der EU-Mitgliedstaaten bei Kommissionsvorschlägen mit erheblichen budgetären Auswirkungen (Komitologieverfahren). Dies betrifft sämtliche landes-, regionen- und themenspezifische Strategiepapiere und Jahresprogramme, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Nur wenn im Ausschuss eine qualifizierte Mehrheit erreicht wird, werden die von der Kommission und dem jeweiligen Partnerland ausgearbeiteten Vorhaben offiziell von der Kommission beschlossen und bilateral unterzeichnet. Der Zeitraum von der Annahme der Programme in den Verwaltungsausschüssen bis zum tatsächlichen Beginn von Ausschreibungen variiert stark. Ausschreibungen müssen im Normalfall während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit dem Partnerland erfolgen.

Für die EU-Programme in Drittstaaten werden den Verwaltungsausschüssen mehrjährige Strategie- und Richtpapiere sowie jährliche Aktionsprogramme mit konkreten Projekten vorgelegt. Für jedes Programm existiert ein Ausschuss.

EU-Förderperiode 2021-2027:

Die Strategiepapiere und Jahresprogramme werden auch von der Europäischen Kommission - mit unterschiedlichem Zeitverzug - auf ihren Webseiten eingestellt.

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