Deutschland Entwicklungszusammenarbeit
Projektablauf
Der Fokus der folgenden Darstellung liegt auf TZ-Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, dem Kerngeschäft der GIZ. Neben bilateralen TZ-Vorhaben betreut die GIZ auch Fonds zu verschiedenen EZ-Themen, Regionalprogramme und weltweite thematische Vorhaben. Darüber hinaus setzt sie auch Aufträge zur Beratung des BMZ und zur Durchführung von Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen im In- und Ausland um.
Grundlage für TZ-Projekte sind bilaterale oder regionale Vereinbarungen zu Schwerpunksektoren, die die Bundesregierung mit den Regierungen in Entwicklungs- und Schwellenländern schließt. Die Verfahrensschritte von den Regierungsverhandlungen bis zur Umsetzung eines Vorhabens sind folgende:
Vorbereitung:
1. Regierungsverhandlungen zwischen Partnerland und Bundesregierung. Aushandlung von Schwerpunkten und Strategien
2. Regierungsvereinbarungen: Völkerrechtlich verbindliche Förderzusagen (BMZ/ Partnerregierung)
3. Programmvorschläge (GIZ); Prüfauftrag (BMZ), Auftragsklärung und Prüfung vor Ort (GIZ)
Vereinbarung:
4. Angebotserstellung (GIZ) und Auftragserteilung (BMZ)
5. Durchführungsvertrag mit dem Partner (Ministerium/Behörde vor Ort und BMZ)
Umsetzung:
6. Durchführung, Berichterstattung und Qualitätssicherung (GIZ/Partner)
7. Abschluss: Schlussevaluierung, Wirkungsnachweis (GIZ/Partner)