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Registrierung

Französische Kaufleute (commerçants) und gewerblich tätige Gesellschaften (sociétés commerciales) müssen sich grundsätzlich in das französische Handelsregister (registre national du commerce et des sociétés) eintragen lassen. Gewerblich tätige Gesellschaften sind beispielsweise die S.A.R.L., S.A. und S.A.S. Ab Januar 2023 wird das RCS allerdings durch das neue „Registre national des entreprises“ (RNE) ersetzt, in dem fast alle Unternehmen registriert sein müssen.  

Mehr Informationen zum französischen Handelsregister finden Sie im Abschnitt Register dieses Länderberichtes.

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2022)

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