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Handelsregister

Das Allgemeine Handelsregister (geniko emporiko mitroo, kurz: GEMI / Γενικό Εμπορικό Μητρώο, kurz: Γ.Ε.ΜΗ.) wurde durch das Gesetz Nr.--Nummer 3419/2005 (N. 3419 Γενικό Εμπορικό Μητρώο (Γ.Ε.ΜΗ.) και Εκσυγχρονισμός της Επιμελητηριακής Νομοθεσίας) eingeführt. 


Das Allgemeine Handelsregister übernimmt folgende Aufgaben:

  • Es nimmt die Gründungsunterlagen der griechischen Personen- und Kapitalgesellschaften entgegen, prüft und registriert diese. 
  • Es nimmt Unterlagen zu Änderungen in den Gesellschaftsstatuten entgegen, prüft diese, kümmert sich um die Erfüllung der damit verbundenen Publikationspflichten.

Eine Vielzahl von Informationen, zum Beispiel über griechische Gewerbetreibende, Gesellschaften, oder Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Griechenland, können unter der Online Suche des GEMI abgerufen werden, allerdings nur in griechischer Sprache.

Als Suchkriterien stehen die Handelsregisternummer („Αρ. Γ.Ε.ΜΗ“), der Name („Επωνυμία“), ein Kurzname („Διακριτικός Τίτλος“) und die Steuernummer („ΑΦΜ“) zur Verfügung. Der Startbutton ist mit „Αναζήτηση“ beschriftet.

Das europäische Justizportal enthält weitere ausführliche Informationen zum griechischen Handelsregister. Dort ist aufgeführt, über welche Rechtssubjekte Informationen vorhanden sind und welche Unterlagen genau abgerufen werden können.


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