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Anwaltsgebühren

Rechtsanwaltsgebühren werden in Norwegen vertraglich vereinbart. Grundlage ist zumeist ein Stundensatz. Bei dessen Festsetzung soll die Art und der Schwierigkeitsgrad sowie der Streitwert der Sache berücksichtigt werden. Der Mandant hat laut Punkt 3.3.1 der Ethikregeln der norwegischen Anwaltschaften (Regler for god advokatsskikk) einen Anspruch darauf, darüber aufgeklärt zu werden, wie der Anwalt sein Honorar berechnet. Dieses muss in angemessenem Verhältnis zum Arbeitsaufwand stehen. Erfolgshonorare sind nicht üblich, verstoßen solche Vereinbarungen doch gegen Punkt 3.3.2 der gerade genannten Ethikregeln. Die Ethikregeln haben durch königlichen Beschluss rechtliche Verbindlichkeit erlangt und wurden in Kapitel 12 der Anwaltsverordnung (Advokatforskriften) eingefügt.

Grundsätzlich bezahlt jede Partei ihren Anwalt (Artikel 20-7 Absatz 1 Tvisteloven). Die obsiegende Partei hat jedoch in der Regel einen Anspruch auf Kostenerstattung (mehr hierzu weiter oben unter dem Punkt Gerichtskosten dieses Länderberichts). Allerdings ist die Erstattung zum Teil nur eingeschränkt möglich, selbst wenn die Partei in allen Punkten obsiegt. So können Rechtsberatungskosten im norwegischen Verfahren für geringfügige Forderungen (mehr hierzu im Abschnitt Bagatellsachen dieses Länderberichts) grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 20% des Streitwertes (ausschließlich Umsatzsteuer) erstattet werden, jedoch immer bis 2.500 NOK (Stand August 2023 etwa 220 Euro) und maximal 50.000 NOK (etwa 4.380 Euro) (§ 10-5 Absatz 2 Tvisteloven).

Auf Antrag der Partei oder des Prozessbevollmächtigten kann das Gericht die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmen (prosessfullmektigens godtgjøring) (§ 3-8 Tvisteloven). Das Gericht unterzieht die beantragten Anwaltsgebühren bei seiner Entscheidung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; es berücksichtigt dabei insbesondere:

  • die Art des Verfahrens
  • die Bedeutung der Sache wie auch
  • das Verhältnis zwischen der Partei und ihrem Rechtsanwalt.

Der Antrag auf Feststellung der Höhe der Anwaltskosten ist noch innerhalb einer Monatsfrist nach Verfahrensende möglich. Weitere Vorgaben zu norwegischen Rechtsanwaltsgebühren finden sich in § 20-5 des Tvisteloven (mehr hierzu weiter oben unter dem Punkt Gerichtskosten dieses Länderberichts).

Bei Streitigkeiten über die Rechtsanwaltsvergütung kann der Mandant beim Disziplinarausschuss (Disiplinærnemnden) Beschwerde einlegen (§ 227 Absatz 3 norwegischen Gerichtsgesetzes (Domstolloven), Kapitel 5 Advokatsforskrifen). Ist der Beklagte Mitglied der norwegischen Anwaltskammer, muss die Beschwerde zwingend zunächst bei einem der regionalen Disziplinarausschüsse der norwegischen Rechtsanwaltskammer (Disiplinærutvalget) anhängig gemacht werden (§ 5-3 Absatz 3 Advokatsforskrifen). Entscheidungen der regionalen Disziplinarausschüsse können vor dem Disiplinærnemnden angegriffen werden (§ 5-3 Absatz 3 und 5 Advokatsforskrifen).

Weitere Informationen zum Rechtsanwaltsberuf in Norwegen finden sich in den Abschnitten Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters - reglementierte Berufe, Register - berufs- und branchenspezifische Register - Rechtsanwälte und Pflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung dieses Länderberichts.

Germany Trade & Invest (Stand: August 2023)

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