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Gewerberechtliche Besonderheiten des slowakischen Bausektors

Die Regulierung dieser für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in der Baubranche besonders wichtigen Berufsgruppen ähnelt derjenigen in Tschechien. Die sogenannte Autorisierung dokumentiert dabei einen besonderen Fachkundenachweis, den die zur Ausübung dieser Funktionen Berechtigten erbringen mussten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den §§ 4, 4a und 5 des slowakischen Gesetzes über autorisierte Architekten und autorisierte Bauingenieure (Zákon o autorizovaných architektoch a autorizovaných stavebných inžinieroch, Gesetz Nr.--Nummer 138/1992 Zb. zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 69/2013 Z.z.), das mit dem entsprechenden tschechischen Gesetz die gleiche Ursprungsfassung des Jahres 1992 verbindet.

Neben der besonderen Regulierung in berufsständischer Hinsicht betraut auch das slowakische Baurecht diese Berufsgruppe mit wichtigen Funktionen; nähere Informationen finden sich auf den Seiten der Slowakischen Architektenkammer (Slovenská komora architektov) sowie der Slowakischen Kammer der Bauingenieure (Slovenská komora stavebných inžinierov), zum Teil auch in englischer Sprache.

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