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Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Galizien

Auch in den spanischen Autonomen Regionen ist die Übernahme der Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) in die regionale Gesetzgebung im Gange. Beispielsweise hat die Autonome Region Galizien am 11. Februar 2010 das Gesetz 1/2010 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verabschiedet, das im spanischen Gesetzesblatt Boletín Oficial del Estado vom 9. April 2010 veröffentlicht wurde (Ley 1/2010, de 11 de febrero, de modificación de diversas leyes de Galicia para su adaptación a la Directiva 2006/123/CE, del Parlamento Europeo y del Consejo, de 12 de diciembre de 2006, relativa a los servicios en el mercado interior).

Das Gesetz enthält zunächst Änderungen des allgemeinen Verwaltungsrechts und der regionalen Gesetze über Berufskammern, die beispielsweise für Logopäden, Informatik- oder Chemieingenieure und Privatdetektive bestehen. Darüber hinaus modifiziert das Gesetz die Anforderungen für Dienstleistungen unter anderem im Industrie- und Baubereich sowie in der Tourismusbranche. Dort hat Galizien etwa Registrierungspflichten verändert. Aber auch beispielsweise Dienstleistungen im Umwelt-, Agrar- und Kulturbereich erfasst die Reform.

Über Maßnahmen auf spanischer nationaler Ebene zur Implementierung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie berichteten wir übrigens bereits in einer "Aktuelles"-Meldung vom 12. Januar 2010.

Germany Trade & Invest (10.05.2010)

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