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Rechtsmeldung | Indien | Arbeitsrecht

Einheitlicher "Code on Wages" ersetzt in Indien einzelne Gesetze

Anfang August 2019 hat Indien ein einheitliches Gesetz über Löhne (Code on Wages) verabschiedet, das die Vielzahl indischer Arbeitsgesetze etwas reduzieren soll.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 30. September 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im November 2022. Bislang sind nur wenige Vorschriften des Code on Wages, 2019 im Dezember 2020 in Kraft getreten, siehe dazu: Bekanntmachung des indischen Ministry of Labour and Employment vom 18. Dezember 2020.


Das neue Gesetz ersetzt vier bestehende Gesetze (Sec. 69 Code on Wages): den Payment of Wages Act, 1936, den Minimum Wages Act, 1948, den Payment of Bonus Act, 1965 und den Equal Remuneration Act, 1976.

Der Code on Wages findet Anwendung auf alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrem monatlichen Gehalt - im Gegensatz zum Payment of Wages Act, 1936. Eine sehr bedeutsame Neuerung ist, dass der Anspruch auf Mindestlohn nun gemäß Sec. 5 Code on Wages für alle Arbeitnehmer aller Branchen gelten wird. Das Gesetz definiert auch erstmals einheitlich, was unter "Lohn" zu verstehen ist (Sec. 2 (y) Code on Wages). Die Zentralregierung kann nach Sec. 9 Code on Wages künftig einen sogenannten "Floor Wage" - einen Grundlohn, der auf Basis der Mindestlebenshaltungskosten berechnet wird - je nach Region festlegen.

Section 17 Code on Wages sieht entsprechend der nach Sec. 16 festgelegten Lohnperiode (täglich, wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich) vor, bis wann Arbeitgeber das Gehalt zu zahlen haben. Zahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden weniger als gesetzlich vorgesehen, können nach Sec. 54 (1) (a) Code on Wages Bußgelder von bis zu 50.000 Indischen Rupien folgen.

Section 26 Code on Wages stellt die Festlegung der Maximalhöhe des monatlichen Verdienstes für die jährliche Bonuszahlung ins Ermessen der jeweiligen Regierung.

Der Code on Wages wird zu einem Termin, der noch von der Zentralregierung in der offiziellen Gazette bekannt gegeben wird, in Kraft treten.

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