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Rechtsbericht Kasachstan Devisenrecht

Kasachstan: Neues Gesetz über Devisenregulierung und -kontrolle

Neuerungen für Filialen ausländischer Unternehmen. 

Von Dmitry Marenkov

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 20. Mai 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im November 2022.


Am 15. Juli 2019 ist in Kasachstan das Gesetz vom 2. Juli 2018 über die Devisenregulierung und -kontrolle in Kraft getreten. Es ersetzt die Vorgängerfassung vom 13. Juni 2005. Das neue Gesetz fördert die Nutzung der nationalen Währung (Tenge) und schränkt die Verwendung von Fremdwährungen im Inland ein.

Das neue Gesetz ändert die Reichweite des Begriffs eines Deviseninländers. Nach bisheriger Rechtslage gelten Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Kasachstan als Devisenausländer. Daher konnten bislang Transaktionen zwischen kasachischen Unternehmen und Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Kasachstan in ausländischer Währung abgewickelt werden. Gemäß dem neuen Gesetz werden Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen zu Deviseninländern gezählt, sofern sie eine Betriebsstätte im Sinne des kasachischen Steuergesetzbuches begründen. Da Filialen ausländischer Unternehmen in Kasachstan in der Regel eine Betriebsstätte begründen, werden die Rechtsgeschäfte zwischen kasachischen Unternehmen und Filialen ausländischer Unternehmen künftig Zahlungen in Tenge umfassen müssen.

Ausgenommen von dieser Neuregelung sind bestimmte Unternehmen aus der Erdöl-, Erdgas- sowie Bergbaubranche. Außerdem bleiben Zahlungen unter Filialen und Repräsentanzen von verschiedenen ausländischen Unternehmen in Kasachstan sowie Zahlungen zwischen der Filiale oder Repräsentanzen und dem ausländischen Stammhaus weiterhin in ausländischer Währung möglich.

Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage beinhaltet das neue Devisengesetz keine Ausnahmen für Lohnzahlungen in ausländischer Währung. Gemäß den Vorschriften des kasachischen Arbeitsgesetzbuches sind daher alle Gehälter in Tenge zu zahlen.

Für Filialen von Unternehmen aus der Europäischen Union dürfte des Weiteren eine dreijährige Übergangsfrist gemäß dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kasachstan von 1995 gelten. Diese Übergangsfrist findet Anwendung auf Änderungen, die die Rechtsstellung von Filialen und Repräsentanzen von Unternehmen aus EU-Staaten verschlechtern. Somit wird der Übergang von Fremdwährungen auf Tenge bei Rechtsgeschäften mit Beteiligung von Filialen von EU-Unternehmen drei Jahre nach dem Ergehen der neuen Vorschriften, das heißt im Juli 2021, erfolgen.

Gemäß dem neuen Devisengesetz unterliegen Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen, die länger als ein Jahr in Kasachstan tätig sind, Berichtspflichten gegenüber der Nationalbank Kasachstans. Genaue Anforderungen, Fristen und Formulare werden von der Nationalbank festgelegt.

Das neue Gesetz über die Devisenregulierung und -kontrolle ist in kasachischer und russischer Fassung auf dem offiziellen Gesetzesportal abrufbar. 


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