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Rechtsmeldung | Montenegro | Patentrecht

Montenegro: Neues Patentgesetz in Kraft getreten

Das neue Patentgesetz dient der Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit europarechtlichen Vorgaben.

Von Dmitry Marenkov, Yevgeniya Rozhyna

Hinweis: Die Rechtmeldung wurde erstmals am 26. Oktober 2015 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Februar 2022.


In Montenegro ist das neue Patentgesetz („Zakon o patentima“) zu beachten, das im Amtsblatt „Službeni list Crne Gore“ Nr. 42/2015 am 29. Juli 2015 veröffentlicht wurde und am 6. August 2015 in Kraft trat.

Zu den Neuerungen gehört unter anderem, dass die Patentinhaber bis zum Ablauf des neunten Jahres der Schutzdauer die Patentfähigkeit nachweisen und die Patentgebühr entrichten müssen, anderenfalls läuft der Patentschutz nach dem Ende des zehnten Jahres aus (Art. 46 des Gesetzes). Ferner ist nach neuer Rechtslage das Amt für geistiges Eigentum unter bestimmten Voraussetzungen befugt, Patente zu widerrufen. Innerhalb von sechs Monaten seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, d.h. bis zum 6. Februar 2016, können alte Patente aus Serbien bzw. dem Vorgängerstaat Serbien und Montenegro bestätigt bzw. validiert werden. Darüber hinaus sind ausführliche Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung beim Patentschutz zu beachten.

Weitere Informationen zum geistigen Eigentum in Montenegro sind auf der WIPO-Internetseite abrufbar.


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