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Rechtsmeldung | Thailand | Arbeitsrecht

Änderungen des thailändischen Arbeitsschutzgesetzes in Kraft

Anfang Mai 2019 traten in Thailand einige Änderungen des Labour Protection Act (LPA) in Kraft.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 28. Mai 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Oktober 2022.


Dieses Gesetz stellt die wesentliche Rechtsgrundlage des thailändischen Arbeitsrechts dar.

Bedeutsame Änderungen gibt es insbesondere in Bezug auf Mutterschaftsurlaub und Abfindungen:

Arbeitnehmer mit einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von mindestens 20 Jahren haben nun ebenfalls Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von maximal 400 Tagessätzen basierend auf der letzten Vergütung (Sec. 118 (6) LPA neue Fassung (n.F.)). Bislang bekamen Arbeitnehmer nach dem Gesetz lediglich bei einer ununterbrochenen Tätigkeit von zehn Jahren eine Abfindung von 300 Tagessätzen.

Der vom Arbeitgeber zu gewährende Mutterschaftsurlaub wurde von 90 auf 98 Tage erhöht (Sec. 41 LPA n.F.).

Mindestens drei Tage vergüteten Sonderurlaub ("necessary business leave") pro Jahr haben Arbeitgeber Arbeitnehmern zu gewähren (Sec. 34 LPA n.F.).

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Zustimmung des Arbeitnehmers hierzu erforderlich; der neue Arbeitgeber tritt in alle Rechte und Pflichten des vorherigen Arbeitgebers ein (Sec. 13 LPA n. F.).

Frauen und Männern, die eine Tätigkeit derselben Art, Qualität und Quantität erbringen, sind die gleichen Löhne, einschließlich der Urlaubs- und Überstundenvergütung, zu zahlen (Sec. 53 LPA n. F.).

Die Nichteinhaltung einiger Vorschriften des LPA durch den Arbeitgeber ist sanktionsbewehrt.

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