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Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Marokko – Importlizenz für Vorprodukte, die zur Herstellung von Plastiktüten geeignet sind

Bonn (GTAI) - Das marokkanische Wirtschaftsministerium weist Importeure darauf hin, dass nunmehr der Import von Vorprodukten, die für die Herstellung von Plastiktüten verwendet werden, einer Einfuhrlizenz bedürfen. Wie diese Lizenz zu beantragen ist und welche Vorprodukte erfasst sind, lässt sich dem Avis 15/19 des marokkanischen Ministeriums für Industrie, Investitionen, Handel und Digitalwirtschaft vom 9. Juli 2019 entnehmen. Folgende Warengruppen sind erfasst: Ex 2836500000, Ex 32061, 3901909500, 3915.10, Ex 3920100024 und Ex 3920100030.

Der Importeur muss über das Portal “Portnet“ folgende Dokumente vorlegen:

1. Technisches Datenblatt des einzuführenden Produkts;

2. Kopie der Proforma-Rechnung;

3. Nutzungsbescheinigung, siehe Anhang 1 des Avis 15/19;

4. eine detaillierte, zusammenfassende Darstellung der im Rahmen der vorherigen Einfuhrlizenzen durchgeführten Einfuhrvorgänge und der endgültigen Verwendung dieser Einfuhren.

Die Anhänge finden Sie hier: http://www.mcinet.gov.ma/fr/content/avis-et-annonces.

 

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