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Zollmeldung Algerien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Algerien – Vorübergehendes Einfuhrverbot und Schutzzölle für bestimmte Waren

Bonn (GTAI) –  Die algerische Regierung (Décret exécutif 19-12 vom 24.1.19) hat ein vorübergehendes Einfuhrverbot für Zugmaschinen, Personenkraftwagen, Busse, Lastkraftwagen und Spezialfahrzeuge der HS-Codes 87.01, 87.02, 87.03, 87.04 sowie 87.05 eingeführt. Darüber hinaus wird die Liste derjenigen 877 Waren, die seit Anfang 2018 einem vorübergehenden Importverbot unterliegen, mit der Verordnung aufgehoben. Gleichzeitig hat der Wirtschaftsminister mit einer neuen Verordnung (Arrêté vom 26.1.19) Schutzzölle zwischen 30 und 120 Prozent (200 Prozent für Zement) für über 1.000 Warenlinien des Zolltarifs festgeschrieben. Zu dem Warenkreis zählen unter anderem bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel, Parfüms und Duftwässer, Kunststoff- und Papiererzeugnisse, Teppiche, Mauerziegel und Keramikfliesen, Verbundglas, Aluminiumerzeugnisse, Klimageräte, Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Sanitärarmaturen, Mobiltelefone, Möbel, Leuchten sowie Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder. Die Schutzzölle gelten vorübergehend zusätzlich zu den normalen Importzöllen.

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