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Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Algerien setzt Einfuhr von 851 Produkten aus

Bonn (GTAI) - Algerien hat die Einfuhr von 851 Produkten vorübergehend ausgesetzt. Seit dem 7. Januar 2018 dürfen diese Waren somit nicht mehr in Algerien eingeführt werden.

Es handelt sich um Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse, Zucker- und Teigwaren, Wasser und Säfte. Aber auch für Zement, viele Kunststoff- und Holzprodukte, Papierwaren, Teppiche, Granit, keramische Fliesen, Klimageräte, Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Mobiltelefone, Traktoren für die Landwirtschaft, Möbel, Leuchten und einige Hygieneartikel wurde die Einfuhr vorübergehend ausgesetzt.

Im Exekutivdekret Nr. 18-02 vom 7. Januar 2018, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1/2018, hat das algerische Handelsministerium die vollständige Liste der betroffenen Waren inklusive der zugehörigen Zolltarifnummern offiziell bekannt gegeben. Die Befristung der Aussetzung soll laut Artikel 2 des Dekrets bis zur Wiederherstellung des Zahlungsbilanzgleichgewichts gelten. (ABS)

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