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Zollmeldung Argentinien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Argentinien - Ausfuhrzölle auf sämtliche Waren des Zolltarifs

Bonn (GTAI) –Präsident Mauricio Macri hat mit Dekret 793/2018 einen Ausfuhrzoll von 12 Prozent auf sämtliche Waren des argentinischen Zolltarifes festgesetzt. Die betroffenen Produkte sind in Anhang 1 des Dekretes aufgeführt. Für Produkte aus Soja gelten in Anhang 2 gesondert aufgeführte Ausfuhrzölle in Höhe von 11, 16 und 18 Prozent. Die Maßnahme gilt seit dem 4. September 2018 und bis zum 31. Dezember 2020.

Die Höhe des Ausfuhrzolls ist nach oben hin begrenzt: Der Gesamtbetrag darf für Waren des Anhangs 1 nicht mehr als drei argentinische Pesos je US Dollar des Zollwertes oder des FOB-Wertes jeder Lieferung betragen (ein argentinischer Peso = 0,0233 Euro; Stand 10. September 2018). Für Produkte aus Soja (Anhang 2) beträgt die Höchstgrenze vier argentinische Pesos je US Dollar des FOB-Wertes. (BS)

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