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Zollmeldung Argentinien Einfuhrabgaben, übergreifend

Argentinien – Erhöhung der Verbrauchsteuern

Bonn (GTAI) – Der argentinische Kongress hat mit Gesetz 27430 vom 27. Dezember 2017 verschiedene Verbrauchsteuersätze geändert. Die Verbrauchsteuern betragen für inländische Waren und Importe ab dem 1. März 2018:

  • Zigaretten: 70 Prozent, mindestens jedoch ein Betrag von 28 Pesos je Schachtel mit 20 Stück (vorher: 75 Prozent)

  • Zigarren: 20 Prozent, mindestens jedoch ein Betrag von 10 Pesos je Zigarre (vorher: 16 Prozent)

  • Whisky, Cognac, Brandy, Gin, Pisco, Wodka, Rum: 26 Prozent (vorher: 20 Prozent)

  • Bier: 14 Prozent (vorher: 8 Prozent)

Die Bemessungsgrundlage bei Importen beträgt 130 Prozent des CIF-Wertes der Waren zuzüglich aller weiteren bei der Einfuhr erhobenen Abgaben inklusive der Verbrauchsteuer selbst.

(BS)

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