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Zollmeldung Aserbaidschan Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Aserbaidschan - Vorrübergehende Aussetzung des Zolls für Benzin

Bonn (GTAI) – Die aserbaidschanischen Behörden haben die Erhebung des Zolls auf Benzinkraftstoff AI-92 und AI-95 ausgesetzt (die Bezeichnung ist angelehnt an die Kategorisierung in Russland und bezieht sich auf den Oktanwert). Dies geht hervor aus der ministeriellen Entscheidung 368/2019 vom 26. August 2019, mit der die entsprechenden Änderungen in der Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Republik Aserbaidschan - Azərbaycan Respublikasının xarici iqtisadi fəaliyyətin mal nomenklaturası aus dem Jahr 2017 vorgenommen wurden. Die Maßnahmen sollen zum 1. September 2019 in Kraft treten.

Aufgrund der Entscheidung 369/2109 vom 26. August 2019 wurde die Verbrauchssteuer von 200 Manat pro Tonne auf einen 1 Manat gesenkt (gegenwärtiger Wechselkurs: 1 Euro = 1,89 Manat; Stand: 29. August 2019). Die Vergünstigungen erstrecken sich nicht auf Flugbenzin.

Beide Maßnahmen sollen 90 Tage gelten. (KHG)

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