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Zollmeldung EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Brexit: Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Südkorea unterzeichnet

Ratifizierung ist noch offen

Bonn (GTAI) – Am 10. Juni 2019 haben sich beide Parteien darauf verständigt, ein Freihandelsabkommen zu vereinbaren, welches für den Fall eines EU-Austritts ohne Abkommen in Kraft tritt. Die formelle Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 22. August 2019. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, unterliegt es noch einer formalen Kontrolle sowie den nationalen parlamentarischen Verfahren beider Länder. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist und die endgültige Fassung des Abkommens vorliegt, werden wir den Link zum Abkommen zur Verfügung stellen.

Überführung in ein bilaterales Abkommen

Beide Parteien streben die Überführung („roll-over“) aus dem bestehenden Freihandelsabkommen EU – Südkorea in ein bilaterales Abkommen zwischen UK und Südkorea an. Dabei sollen die wesentlichen Inhalte aus dem Freihandelsabkommen EU – Südkorea beibehalten werden, sodass Unternehmen auch weiterhin unter Vorzugsbedingungen mit Korea Handel betreiben können. Bereits 2018 wurden 99 % der britischen Exporte zollfrei ausgeführt. Mit einigen Änderungen innerhalb des neuen bilateralen Abkommens muss jedoch gerechnet werden, um die Funktionalität des Abkommens gewährleisten zu können. 

Das Abkommen zwischen dem VK und Südkorea stellt lediglich ein vorübergehendes Abkommen für die nächsten zwei Jahre dar, sodass dieses innerhalb der nächsten zwei Jahre neu verhandelt werden muss.

Wann tritt das bilaterale Abkommen in Kraft?

Sollte es zu einem EU-Austritt ohne Austrittsabkommen (No-Deal-Brexit) kommen, tritt das bilaterale Abkommen zwischen dem VK und Südkorea unmittelbar in Kraft. Sobald das VK als Nicht-EU-Mitgliedsstaat gilt, basiert der Handel in wesentlichen Teilen zwischen dem VK und Südkorea folglich auf dem bilateralen Abkommen.

Kommt es jedoch zu einem Austritt mit Austrittsabkommen, tritt das bilaterale Abkommen erst nach Abschluss der Übergangsphase in Kraft. Während der Übergangsphase soll das VK weiterhin als EU-Mitglied gelten und die Vorteile der multilateralen Abkommen der EU genießen. Die Rechtsgrundlage im Handel zwischen dem VK und Südkorea ändert sich dann folglich erst nach Abschluss der Übergangsphase.

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