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Zollmeldung Côte d'Ivoire Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Côte d’Ivoire – Altersgrenzen für importierte Gebrauchtfahrzeuge

Bonn (GTAI) – Der ivorische Ministerrat beschloss bereits im Dezember 2017, Altersgrenzen für den Import von Gebrauchtfahrzeugen einzuführen, um die steigende Zahl von Verkehrsunfällen zu senken und die durch gasförmige Schadstoffe verursachten ernsthaften Gesundheits- und Umweltprobleme zu reduzieren.

Die Altersgrenzen für eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge, die für den öffentlichen Personen- oder Güterverkehr verwendet werden, betragen je nach Fahrzeugtyp wie folgt:

  • fünf Jahre für Taxen

  • sieben Jahre für Minibusse mit 9 bis 34 Plätzen

  • sieben Jahre für Lieferwagen mit einem Gewicht bis zu 5 Tonnen

  • zehn Jahre für Busse mit mehr als 34 Sitzen

  • zehn Jahre für Lkw mit einem Gewicht von 5 bis 10 Tonnen

  • zehn Jahre für Lkw mit einem Gewicht über 10 Tonnen.

Die Altersgrenze für gebrauchte Pkw beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme im Ausland. Diese Beschränkung gilt nicht für ivorische Diplomaten und Regierungsangestellte, die nach Beendigung ihrer Auslandseinsätze nach Côte d'Ivoire zurückkehren und für ivorische Bürger, die sich aus beruflichen Gründen in einem anderen Land aufhalten.  

Nach Angaben der Reederei CMA CGM wird die ivorische Regierung diese Regelung ab dem 1. Juli 2018 strikt anwenden. Bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen, die die festgesetzte Altersgrenze überschreiten, fallen je 2 Millionen Franc CFA (etwa 3.000 Euro) als Strafzahlung an zuzüglich der Kosten für den Reexport oder die Zerstörung dieser Fahrzeuge. (AM)

Quellen:

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