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Zollmeldung Côte d'Ivoire Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Côte d’Ivoire – Konformitätszertifikat für regulierte Produkte ab Mitte April 2018 verpflichtend

Bonn (GTAI) – Die ivorische Regierung führt nach derzeitigem Stand am 16. April 2018 (Datum der Bill of Lading) ein Konformitätsbewertungsprogramm für Importsendungen ein. Angekündigt wurde das Programm bereits Mitte 2014.

Die regulierten Produkte unterliegen vor ihrem Versand einer Konformitätsprüfung im Exportland.  Geprüft wird die Einhaltung der in Côte d’Ivoire geltenden Normen und technischen Vorschriften. Bei Erfüllung der Anforderungen wird ein Konformitätszertifikat ausgestellt, das bei der Zollabfertigung für jede Einfuhrsendung zwingend vorzulegen ist. Der Exporteur beantragt das Konformitätszertifikat und zahlt für die Inspektion anfallende Gebühren.  

Das ivorische Handelsministerium hat mehrere Prüfgesellschaften mit der Durchführung des Konformitätsbewertungsprogramms beauftragt, darunter Bureau Veritas, Cotecna, Intertek und SGS. Auf deren Webseiten werden demnächst ausführliche Informationen über das Verfahren zu finden sein.

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