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Zollmeldung Côte d'Ivoire Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Côte d’Ivoire – Pflicht zur Konformitätsbewertung von Importwaren wird bis 2019 ausgesetzt  

Bonn (GTAI) – Das ivorische Ministerium für Handel, Industrie und Förderung von KMU hat im Oktober 2018 das „Inspection and Verification of Conformity Program“ für Importe nach einer dreimonatigen Pilotphase ausgesetzt. Das bereits in 2014 angekündigte und mehrfach verschobene Prüfprogramm soll sicherstellen, dass für Côte d’Ivoire bestimmte Waren den geltenden Normen und technischen Vorschriften entsprechen (siehe hierzu unsere Meldung vom 17. April 2018).

Das Ministerium plant, ab 2. Januar 2019 eine zweite Pilotphase mit optimierten Verfahrensabläufen zu starten, um eine reibungslose Umsetzung des Programms zu ermöglichen.  

Bis dahin steht es Exporteuren weiterhin frei, vor dem Warenversand ein Konformitätszertifikat auf freiwilliger Basis zu beantragen, dessen Vorlage eine erleichterte Zollabfertigung in Côte d’Ivoire ermöglicht. (AM)

Quelle: Mitteilung des Ministère du Commerce, de l’Industrie et de la Promotion des PME vom 10. Oktober 2018

 

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