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Zollmeldung Philippinen Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

EFTA - Freihandelsabkommen mit den Philippinen tritt in Kraft

Bonn (GTAI) – Das multilaterale Freihandelsabkommen zwischen den Philippinen und den EFTA-Staaten Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island tritt am 1. September 2018 in Kraft.

Es umfasst alle Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 97 des Zolltarifs.

Ursprungsregeln

  • Die Ursprungsregeln finden sich in Anhang I

  • Die Listenregeln sind in Appendix 1 zu Anhang I aufgeführt.

  • Ursprungskumulation: Die Kumulation von Ursprungswaren ist nur zwischen den EFTA-Ländern und den Philippinen möglich. Eine Kumulation mit Waren anderer Freihandelspartner ist nicht erlaubt.

  • Ursprungsnachweis: Es gilt ausschließlich die Ursprungserklärung gemäß Artikel 13 Anhang I. Sie kann durch den Ausführer ausgestellt werden und ist verpflichtend in Englisch auszufertigen.

Zollabbau

Der Zollabbau erfolgt asymmetrisch:

  • Die Zölle werden seitens der EFTA-Staaten in einem Schritt gesenkt.

  • Der Zollabbau seitens der Philippinen erfolgt schrittweise. Die Details können unter folgenden Links eingesehen werden:

    Industriell-gewerbliche Waren siehe Anhang III

    Landwirtschaftliche Erzeugnisse siehe Anhang X

Der Vertragstext in der englischen Fassung kann auf der Internetseite der EFTA hier heruntergeladen werden.

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