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Zollmeldung Indien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Eurasische Wirtschaftsunion – Freihandel weitet sich aus

EAWU unterzeichnet Freihandelsabkommen mit Singapur / Abkommen mit Serbien und Iran kurz vor dem Abschluss

Bonn (GTAI) – Die Eurasische Wirtschaftsunion hat auf ihrer Tagung in Eriwan am 1. Oktober 2019 ein Freihandelsabkommen mit Singapur unterzeichnet. Es soll insgesamt sieben Abkommen beinhalten und eine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten der EAWU und Singapur ermöglichen, vor allem in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionen. Dadurch soll nicht nur das Handelsvolumen gesteigert werden, um Investitionen attraktiver zu machen, sondern vor allem auch die russische Präsenz im asiatisch-pazifischen Raum erhöht werden.

Unterzeichnet wurde der erste Teil, der ausschließlich den Warenhandel betrifft. Ebenfalls unterzeichnet wurde eine allgemeine Rahmenvereinbarung über die umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Das Hauptziel ist es, Zollvorschriften zu vereinfachen und sowohl tarifäre als auch nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen.

Dabei verpflichtet sich Singapur mit Inkrafttreten des unterschriebenen Abkommens alle Waren aus der EAWU mit Ausnahme sensibler Güter zollfrei einzuführen. Zu den sensiblen Gütern gehören einige landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Rindfleisch, Milch, Babynahrung, Käse und Zucker, aber auch einige Industriegüter und Kraftfahrzeuge. Die Mitgliedstaaten der EAWU wiederum werden den Zollabbau schrittweise (mit einer Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren) durchführen. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden zunächst 40 Prozent der gesamten Warennomenklatur singapurischer Waren den zollfreien Zugang auf dem eurasischen Markt erhalten.

Neben den zolltariflichen Verpflichtungen sieht das Abkommen auch die Umsetzung einiger Grundprinzipien vor. Dabei geht es unter anderem um die Nichtdiskriminierung der Waren aus der EAWU gegenüber den in Singapur hergestellten Waren. Auch Waren aus Drittländern, die nach Singapur eingeführt werden, sollen nicht bevorzugt behandelt werden.

Weiterhin sieht das Abkommen Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Standards für die Anwendung von Genehmigungsverfahren, Verboten und mengenmäßigen Beschränkungen, technischen Vorschriften sowie gesundheitsschutzrechtlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen vor.

Freihandelsabkommen mit Serbien und Iran

Einen etwas anderen Weg schlagen die Freihandelsabkommen mit den Ländern Serbien und Iran ein: Derzeit besteht ein Interimsabkommen zwischen dem Iran und der EAWU. Ende Oktober soll daraus ein vollwertiges Freihandelsabkommen entstehen, das eine Freihandelszone zwischen den Staaten errichten soll. Es ist gegenwärtig für drei Jahre angelegt und impliziert die Ausweitung des Freihandels nur für bestimmte Waren aus der sogenannten Prioritätenliste „frühe Ernte“, d.h. landwirtschaftliche Waren (aber auch einige Waren aus der Bauindustrie). Grund für die zeitliche Beschränkung ist die derzeit angespannte politische Lage im Iran. Diese soll den Handel nicht negativ beeinflussen, daher tastet man sich erstmal an den freien Handel heran.

Ebenfalls für Ende Oktober ist die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EAWU und Serbien geplant. Das Abkommen soll jedoch weder ein Stabilisierungs- noch ein Assozierungsabkommen darstellen, sondern lediglich den Freihandel betreffen. Trotz der klaren Positionierung seitens der EU, die einen EU-Beitritt Serbiens ausschließt, wenn Serbien ein Abkommen mit der EAWU unterzeichnen sollte, führt Serbien weiterhin Verhandlungen mit der EU. Hintergrund ist, dass Serbien im Rahmen seiner Beitrittsverhandlungen mit der EU zugesagt hatte aus allen bilateralen Freihandelsabkommen auszusteigen. Nun hat Serbien garantiert, dass der Freihandelstext mit der EAWU eine Austrittsklausel enthalten soll, sodass es das Abkommen bis zu seinem endgültigen Beitritt zur EU widerrufen kann

Ähnlich umfassend ist auch das geplante Abkommen zwischen der EAWU und Indien, auch hier sollen die Bereiche Investitionen, Dienstleistungen und Doppelbesteuerung verhandelt werden. Eine Unterzeichnung ist nach derzeitigem Stand für Mitte 2020 geplant. (KAP)

Weitere Nachrichten zur Eurasischen Wirtschaftsunion finden Sie hier: www.eawu.news

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