Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Kamerun Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Kamerun – Weiterer Zollabbau für Ursprungswaren der EU

Bonn (GTAI) – Kamerun hat am 4. August 2019 die vierte Stufe des Zollabbaus für Ursprungswaren aus der EU gemäß des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Zentralafrika in Kraft gesetzt.

Für EU-Waren der Kategorie 1 wurden die noch bestehenden Einfuhrzölle nach vier Jahren vollständig abgebaut. Für EU-Waren der Kategorie 2 werden die Einfuhrzölle in Kamerun um 45 Prozent reduziert. Die auf der Internetseite der kamerunischen Zollbehörde eingestellten Zollabbaulisten finden Sie hier.

Das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Zentralafrika (Kamerun) wird seit 4. August 2014 vorläufig angewendet. Es garantiert Exporten aus Kamerun einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug wird Kamerun die Einfuhr von EU-Produkten über einen Zeitraum von 15 Jahren schrittweise liberalisieren, betroffen sind rund 85 Prozent der Tariflinien.

Das Interimsabkommen zwischen der EU und Kamerun wird als Zwischenschritt hin zu einem regionalen WPA zwischen Zentralafrika und der EU betrachtet, das den anderen Ländern der Region, die ihm beitreten wollen, offensteht.

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.