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Zollmeldung Oman Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Oman - TIR Konvention

Bonn (GTAI) - Oman ist dem internationalen TIR- Übereinkommen (Transports Internationaux Routiers) beigetreten und dieses wird mit königlichem Dekret 27/2018 für den Oman am 29.05.2019 in Kraft treten. Das TIR- Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. So sind Waren, die im TIR-Verfahren in Fahrzeugen oder Behältern unter Zollverschluss befördert werden, in der Regel an den Durchgangszollstellen von Kontrollen befreit. Weitere Informationen zum TIR-Verfahren im Oman auf den Internetseiten des staatlichen Transportunternehmens MWSALAT: http://mwasalat.om/en-us/TIR/About-TIR. (KHG)

 

 

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