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Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Türkei – Produktsicherheitsverordnungen 2018

Von Abdulkerim Kuzucu und Klaus Möbius

Bonn (GTAI) - Die Produktsicherheitsverordnungen für das Jahr 2018 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 30287 v. 30.12.2017 veröffentlicht. Es handelt sich um 21 Einzelverordnungen, die jeweils für bestimmte Produktgruppen gelten. Betroffen sind unter anderem Waren aus dem Bereich Feuerschutz, Waren aus Eisen und Stahl, bestimmte Maschinen und Kfz-Teile (Verordnung Nr. 1), landwirtschaftliche Waren aus Japan (VO Nr. 2), Abfallstoffe (VO Nr. 3), Betäubungsmittel (VO Nr. 4), Lebens- und Futtermittel (VO Nr. 5), Chemikalien (VO Nr. 6), Feste Brennstoffe (VO Nr. 7), Funk- und Telekommunikationstechnik (VO Nr. 8), Waren, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen (VO Nr. 9), Spielwaren und Musikinstrumente (VO Nr. 10), persönliche Schutzausrüstung (VO Nr. 11), Verbrauchs- und Konsumgüter, Hygieneartikel (VO Nr. 12), Baustoffe (VO Nr. 14), Batterien und Akkumulatoren (VO Nr. 15), Medizinprodukte (VO Nr. 16), Forstgehölze und –samen (VO Nr. 17), Schuhe (VO Nr. 18), Alkoholika und Tabakwaren (VO Nr. 19*), Arzneimittel und Wasser (VO Nr. 20), Landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO Nr. 21) sowie Metalle und Schrott (VO Nr. 23*).

Straf- und Bußgeldbestimmungen sind in Verordnung Nr. 13 geregelt. VO Nr. 22* regelt die risikobasierte Kontrolle türkischer Exporteure.

*) Die Verordnungen 19, 22 und 23 stammen noch aus dem Vorjahr und gelten bis auf weiteres fort.

Nachtrag vom 16.2.2018: Die Verordnung Nr. 19 über Alkoholika und Tabakwaren für das Jahr 2018 wurde am 16.2.2018 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht (s. Meldung vom 16.2.2018).

Details zu dem betroffenen Warenkreis ergeben sich aus den Anhängen am Ende der jeweiligen Verordnungen. Die Anhänge sind über den Link „Ekler için tıklayınız“ abrufbar.

Die Verordnungen regeln die Genehmigungsverfahren, die bereits vor der Einfuhr erfolgen müssen. Sie verweisen auch auf weitere türkische Gesetze und Vorschriften, die beachtet werden müssen. Diese sind häufig aber nicht immer mit EU-Vorschriften identisch. Sie regeln detailliert, welche Anforderungen eine Ware und ggf. die Verpackung/Kennzeichnung erfüllen müssen, um auf den türkischen Markt gebracht werden zu dürfen.

Wird eine Ware durch eine oder mehrere Produktsicherheits-Einfuhrverordnung(en) erfasst, müssen Importeure vor der Abgabe einer Zollanmeldung ein Antrag auf Einfuhrerlaubnis bei der zuständigen Kontrollbehörde stellen und zu diesem Zweck teilweise umfangreiche Daten über elektronische Meldesysteme wie TAREKS, IRIS, GGBS oder in Papierform vorlegen. Die Zollstellen erfüllen lediglich eine Stopp-Funktion. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen nicht dafür zuständig, die Konformität einer Ware zu überprüfen oder zu bewerten. Dies ist Aufgabe des jeweils zuständigen Ministeriums, das auf die zum Teil sehr technischen Vorschriften spezialisiert ist. Aus diesem Grund ist es nicht zu empfehlen, produktspezifische Detailfragen, wie z.B. die Anforderung an Konformitäts- oder Analysezertifikate, mit einer Spedition oder Zollagentur abzuklären, weil diese in der Regel auf die zollrechtliche Anmeldung von Waren spezialisiert sind und nicht über das notwendige produktsicherheitsrechtliche Spezialwissen verfügen. In komplizierten Fällen sollten daher entsprechende Fachleute hinzugezogen werden, wie es von seriösen Speditionen/Zollagenturen grundsätzlich gemacht wird.

Die Einfuhr von Lebensmitteln wird mit dem GGBS-System und durch die regionalen Behörden des Landwirtschaftsministeriums überwacht (VO Nr. 5). Bei der Anmeldung von Lebensmitteln sind insbesondere die Vorschriften zur Etikettierung- und Kennzeichnung einzuhalten und die national erlaubten Inhaltsstoffe zu beachten. Für Alkohol und Tabak ist das Alkohol- und Tabak-Institut verantwortlich (VO Nr. 19). Technische Waren, wie Maschinen, Elektronik, Funkgeräte usw. werden durch das Turkish-Standards-Institut mit Hilfe des Systems TAREKS kontrolliert (VO Nr. 9). Für spezielle Warengruppen, wie Spielzeuge, Bauelemente und medizinische Produkte gelten jeweils eigene Vorschriften, die bei der Einfuhr auch über das Systems TAREKS kontrolliert werden.

Seit einigen Jahren nimmt auch die türkische Zollverwaltung Aufgaben in Sachen Verbraucherschutz wahr, und zwar mit dem System IRIS.

Die einzelnen Verordnungen und ihre wesentlichen Inhalte sind in folgender Tabelle (deutsch) wiedergegeben:

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